12 Stunden Arbeitszeit als Regierungsplan
Es war das Aufregerthema im Wahlkampf - die Forderung nach einer erlaubten Arbeitszeit von zwölf Stunden. Die SPÖ sprach damals von einer drohenden 60-Stunden-Woche, die ÖVP fühlte sich missverstanden und versicherte, es gehe um eine flexiblere Gestaltung der Arbeitszeiten. Jetzt steht die Zwölfstunden-Arbeitszeit im Regierungsübereinkommen.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 16.12.2013
Wirtschaftskammer: "Fortschritt"
In einem ist man sich einig: Normal sollen auch weiterhin acht Stunden Arbeit täglich sein. Gestritten wird über die erlaubte Höchstarbeitszeit, also darüber, wie viele Überstunden man täglich machen darf. Maximal zehn Stunden pro Tag darf derzeit gearbeitet werden. Unternehmen wollen schon seit längerem zwölf Stunden erlauben, für Gewerkschaften war das bisher ein rotes Tuch. Der im Regierungsprogramm angedeutete Kompromiss: ja zu zwölf Stunden Maximalarbeitszeit, aber nur wenn Gleitzeit vereinbart wurde. Und die Höchstgrenze pro Woche bleibe gleich, sagt Rolf Gleißner von der Wirtschaftskammer: "Wir hätten uns natürlich mehr gewünscht. Aber klar ist auch, dass dieser Bereich, die Arbeitszeit, ein sehr schwieriges Feld ist. Und daher sind wir froh, dass es einige Fortschritte im Regierungsprogramm gibt."
Gewünscht hätte man sich bei der Wirtschaftskammer eine Regelung wie in Deutschland. Dort sei die tägliche Arbeitszeit ohne Überstunden mit zehn Stunden täglich festgelegt. Gleißner: "Diese Ziele verfolgen wir weiterhin, aber im Regierungsprogramm stehen jetzt halt einmal kleinere Brötchen. Aber immerhin, das ist auch ein Fortschritt." Für den Arbeitsrechtler der Wirtschaftskammer ist fix, dass die neue Überstundengrenze auch so wie im Regierungsprogramm skizziert kommen wird.
Gewerkschaft bremst
Bei der Gewerkschaft sieht man das anders, sagt GPA-Chef Karl Proyer: "Da wird noch einiges Wasser die Donau hinunterrinnen, bis man einen eindeutigen Gesetzestext hat. Dass sich die Regierungsparteien geeinigt haben, ist die eine Sache. Aber da bleibt die Gesetzwerdung abzuwarten. Und die Gewerkschaft wird da ordentlich ihre Stimme und ihr Verhandlungsmandat einbringen."
Selbst wenn eine Gesetzesänderung kommt, so Proyer, könnte außerdem nicht in bestehende Kollektivverträge eingegriffen werden. Auch wenn das Regierungsprogramm bei der Maximal-Arbeitszeit konkreter wird als in manch anderen Punkten. Fix ist also nur, dass die gesetzliche Höchstarbeitszeit auch in Zukunft für Diskussionen sorgen wird.