Neues Bundesverwaltungsgericht ist startklar

Ab 1.1.2014 gilt eine neue Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich. In fünf Tagen nimmt das neue Bundesverwaltungsgericht seine Arbeit auf. Es soll den Bürgern mehr Rechtsschutz bringen und umständliche Wege zu vielen verschiedenen Behörden ersparen.

Abendjournal, 27.12.2013

"Unabhängig und weisungsungebunden"

Arbeitslosengeld, Studienbeihilfe oder Flüchtlingsschutz: Bisher mussten sich Bürgerinnen und Bürger an viele verschiedene Behörden wenden, wenn sie gegen einen Bescheid berufen wollten. Ab Jänner sind es statt 120 Sonderbehörden nur noch elf Verwaltungsgerichte: Neun Landesverwaltungsgerichte, das Bundesfinanzgericht und das Bundesverwaltungsgericht.

Dessen Präsident, Harald Perl, sieht klare Vorteile. "Jeder Mann und jede Frau kann die Verwaltungsgerichte direkt und unmittelbar anrufen. Es gibt keinen Anwaltszwang und über diese Beschwerden entscheiden dann unabhängige und weisungsungebundene Richterinnen und Richter."

"Größte Reform des Rechtsschutzes seit 1920"

169 Richterinnen und Richter sind es am neuen Bundesverwaltungsgericht, dem größten Gericht Österreichs. Dass viele Verwaltungsrichter, anders als Justizrichter, keine Richteramtsprüfung abgelegt haben, verteidigt Perl. "Alle Richterinnen und Richter sind jeweils ausgewiesene Expertinnen und Experten in ihren jeweiligen Bereichen."

Bisher waren die Richter und ihre 450 Mitarbeiter etwa am Asylgerichtshof oder im Bundesvergabeamt beschäftigt. Die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit gilt als größte Reform des Rechtsschutzes seit 1920.