Start des Bundesverwaltungsgerichts

Am 1. Jänner 2014 startet das neue Bundesverwaltungsgericht in Wien-Erdberg. Es ist eines von elf neuen Gerichten, die künftig die erste Stufe der neuen, zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich bilden. Was leistet das Bundesverwaltungsgericht ab dem kommenden Jahr? Darüber hat Regina Pöll mit Harald Perl, dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, gesprochen.

Mittagsjournal, 27.12.2013

Harald Perl, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, im Gespräch mit Regina Pöll

Bis zu 40.000 Verfahren im kommenden Jahr

Das Bundesverwaltungsgericht bearbeitet ein sehr breites Feld, sagt Harald Perl. Allgemein bedeute es, dass Wirtschaftstreibende oder Personengruppen, die Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsbehördlichen Entscheidung haben, diese Entscheidung direkt und unmittelbar vor ein unabhängiges Verwaltungsgericht bringen können.

"Das Bundesverwaltungsgericht hat im kommenden Jahr eine Vielzahl von Verfahren zu bewältigen, zwischen 36.000 und 40.000", so der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts. Darunter fallen Sozialangelegenheiten, etwa ob jemand zu Recht Arbeitslosengeld bezieht, ob der Datenschutz verletzt wurde oder ob eine Bank eine Konzession zurecht nicht erhalten hat. Auch die Umweltverträglichkeitsüberprüfung oder das Asyl- und Fremdenwesen fallen künftig in die Zuständigkeit des Gerichts.

Kritik an fehlender Richteramtsprüfung

168 Richter arbeiten am Bundesverwaltungsgericht, ein Gutteil hat nicht die Richteramtsprüfung. Das hat vor allem bei der Opposition für Kritik gesorgt. Harald Perl sieht darin keine Schwierigkeiten. Alle Richterinnen und Richter seien jeweils ausgewiesene Expertinnen und Experten in ihren jeweiligen Bereichen. "Wir haben mit ihnen eine Vielzahl von Einführungs- und Fortbildungsseminaren absolviert. Wir werden das auch in der Zukunft fortsetzen."