Security: "Einsätze dienen der Spitalssicherheit"
Volksanwaltschaft und Menschenrechtsbeirat kritisieren, dass in Spitälern beim Umgang mit Patienten Security-Personal mitarbeitet. Das sei rechtswidrig, so die Volksanwaltschaft. Wachdienstfirmen verteidigen den Einsatz von Security-Personal: Es gehe um die Sicherheit von Ärzten, Pflegern und Patienten.
23. November 2023, 15:32
Mittagsjournal, 30.12.2013
"Absolut unzulässig"
In zwei Bundesländern soll die Volksanwaltschaft bisher aus ihrer Sicht rechtswidrige Aktivitäten von privatem Security-Personal in Spitälern geortet haben - in Wien und Oberösterreich. Wachdienstmitarbeiter sollen Hand angelegt haben an Patienten, wird formuliert - speziell indem sie ins Bett gebracht und dort fixiert worden seien. In Einzelfällen soll auch die Medikamenteneinnahme durch Security-Personal kontrolliert worden sein, wo genau, das wird nicht bekannt gegeben. Generell aber bleibt Volksanwalt Günther Kräuter dabei: Die Kommissionen hätten in einzelnen Bundesländern festgestellt, dass private Sicherheitsdienste "auch im Zusammenhang mit medizinischen oder Betreuungs-Tätigkeiten zum Einsatz kommen." Das sei absolut unzulässig, so Kräuter, es dürfe ausschließlich medizinisch geschultes Personal eingesetzt werden.
"Leisten nur Nothilfe"
Zugleich ist man sich in der Volksanwaltschaft bewusst, dass Spitäler und gerade die Psychiatrie Hochrisiko-Bereiche sind. Angesichts von psychotischen oder auch alkoholisierten Patienten gehe es um die Sicherheit. Das betont auch Wolfgang Höfer, Geschäftsführer der NSA-Security, die im Wiener Otto-Wagner-Spital rund um die Uhr vier Mitarbeiter im Einsatz hat: Ein Sicherheitsunternehmen sei dazu da, im Rahmen der Nothilfe sowohl Patienten aber auch das Personal vor gewalttätigen Übergriffen zu schützen. Die Mitarbeiter seien aber auch für den Krankenbereich speziell ausgebildet, um bei der Deeskalation helfen zu können. Sicherheitsmitarbeiter seien nicht da, um Gewalt auszuüben, sondern als "Assistenzdienstleister".
Dass es dabei fast automatisch zu Grenzüberschreitungen kommen könnte, wo Security-Mitarbeiter Hand anlegen an Patienten, was nur Ärzte und Pfleger dürften, dementiert Höfer: Nur wenn es zu Verletzungen komme, werde "Nothilfe" geleistet.
Vielleicht seien Mitarbeiter anderer Sicherheitsfirmen schlechter geschult, sagt der NSA-Geschäftsführer. Seine Firma sei in einem Volksanwaltschaftsbericht lobend erwähnt worden.
Stöger: "Klar verboten"
Kritisch sieht Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) die Vorwürfe - insbesondere, dass es zur Überwachung von Medikamenteneinnahmen gekommen sein soll: "Das ist ganz klar verboten. Das braucht Gesundheitsberufe, und das sind Security-Mitarbeiter im Regelfall nicht. Im medizinischen Bereich ist das keinesfalls okay und auch gesetzlich nicht gestattet."
Ziel der Volksanwaltschaft ist es nun, klare und scharfe Grenzen zu ziehen, etwa zwischen der zulässigen Außenkontrolle von Spitalseinrichtungen und pflegerischer Tätigkeit. Befürchtet wird, dass der Einsatz von Security-Personal nicht nur der Sicherheit dient, sondern auch als Sparmaßnahme und dazu, das Fehlen von medizinisch ausgebildetem Personal wettzumachen.