2014 bringt Neuerungen in der Justiz
Mit 1. Jänner treten in Österreich eine ganze Reihe neuer Regelungen im Bereich des Strafrechts in Kraft. Erstmals wird es eine eigene Strafregisterauskunft über Verurteilungen wegen Sexualstraftaten geben. Eine zweite Neuerung sieht vor, dass für Beschuldigte, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, mehr übersetzt wird. Österreich setzt mit den neuen Regelungen EU-Richtlinien zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch und eine Dolmetsch- und Rechtsbelehrungsrichtlinie um.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 31.12.2013
Mehr Dolmetschleistungen
Am Beginn jeder Strafverhandlung ermahnt der Richter oder die Richterin den Beschuldigten, dem Prozess aufmerksam zu folgen. Für Beschuldigte, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, ist das, selbst wenn ein Dolmetscher dabei ist, oft schwierig. Verständigungsprobleme gibt es nicht erst im Gerichtssaal, sondern schon oft vor Prozessbeginn.
Das will man ab Jänner verbessern, sagt der Jurist Friedrich König aus dem Justizministerium: "So muss zum Beispiel auch für das Gespräch mit dem Verteidiger vor einer Vernehmung beziehungsweise vor einer Verhandlung jedenfalls eine Dolmetschleistung zur Verfügung gestellt werden."
Bis jetzt hat es die Anklage, das Urteil oder andere wichtige Teile des Aktes nur auf Deutsch gegeben. Wer sich keinen Dolmetscher leisten kann, bekommt künftig Hilfe. "Auch für denjenigen, der sich selbst keinen Verteidiger und vielleicht keine zusätzlichen Dolmetschleistungen bezahlen kann, wird ein Dolmetsch für das Gespräch mit dem Verteidiger zur Verfügung gestellt", erklärt König.
Neue Strafregisterauskunft über Sexualstraftaten
2014 bringt auch eine neue, zweite Art der Strafregisterbescheinigung. Darin werden dann speziell Verurteilungen wegen Sexualstraftaten aufgelistet, sagt König: "In dieser Bescheinigung unter dem Titel Jugend- und Kinderfürsorge stehen Verurteilungen, Tätigkeitsverbote und Weisungen im Zusammenhang mit Sexualstraftaten, die in einer normalen Strafregisterbescheinigung nicht aufscheinen würden."
Ab kommendem Jahr sollen Arbeitsgeber im Kinder- und Jugendbereich ihre Jobbewerber auffordern, diese neue Strafregisterauskunft vorzulegen. So können Arbeitgeber besser kontrollieren, ob ein Bewerber, der mit Kindern arbeiten möchte, eine bedenkliche Vorgeschichte hat.