RH-Kritik an Immo-Verkäufen der Sozialversicherungen

Der Rechnungshof (RH)kritisiert in einem neuen Bericht die Sozialversicherungen. Konkret geht es um Immobilienverkäufe ohne öffentliche Ausschreibungen und mit ungünstigen Bewertungen. Es soll ein Millionenschaden entstanden sein.

Mittagsjournal, 9.1.2014

Kein Immobilien-Deal korrekt abgelaufen?

Der RRH hat die größten Immobilienverkäufe der Krankenkassen und Pensionsanstalten kontrolliert, keiner davon ist optimal gelaufen. Bei mehr als der Hälfte der 70 Verkäufe zwischen 2007 und 2011 hat entweder kein Bieterverfahren stattgefunden oder es war nicht nachvollziehbar, ob und in welcher Form es eines gab.

Ebenfalls mehr als die Hälfte der Fälle musste den zuständigen Ministerien nur gemeldet werden. Sie waren nicht genehmigungspflichtig, obwohl es sich um Verkäufe von Büros, Wohnungen oder Garagen handelte, also nicht geringfügige Fälle. In vier Fällen genehmigte das Sozialministerium den Verkauf, obwohl die erzielten Preise dafür die Verkehrswerte deutlich unterschritten.

Bieterverfahren der SVB in der Kritik

Besonders groß ist die RH-Kritik an Verkäufen der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und der Sozialversicherung der Bauern (SVB). Letztere hat Teile ihrer Betriebsgesellschaft mit vier Sonderkrankenanstalten in Baden, Bad Gastein, Bad Hall und Bad Schallerbach verkauft. Dabei hat sie ein ungünstiges Bewertungssystem verwendet, etwa über künftige Tagsatzkosten der Patienten - das könnte bis 2026 zu Mehrkosten von über 30 Millionen Euro führen, so der RH. Kritisiert wird auch das Bieterverfahren, der SVB-Obmann war gleichzeitig auch Aufsichtsratsvorsitzender jener Bank, die mit den Zuschlag bekommen hat.

Millionenschaden allein in Wien?

Unter die Lupe wurden auch zwei Verkäufe der PVA in Wien genommen. Die PVA habe dabei von vorherein ihre Erlöserwartungen gesenkt, da werterhöhende Faktoren nicht berücksichtigt wurden, berichtet der RH. In einem Fall verzichtete die PVA ganz auf eine öffentliche Interessentensuche und verhandelte nur mit einer privaten Immobiliengesellschaft. Der RH geht von Mindereinnahmen Millionenhöhe aus.

Weitere drei Millionen Euro weniger gab es im anderen Fall, dort hat die PVA nachträglich das Angebot geändert, kurzfristig eine Versteigerung angesetzt und dazu nur zwei der ursprünglich sieben Bieter eingeladen. Das Objekt in der Roßauer Lände wurde schlussendlich an eine Bank verkauft, die es dann an die Universität Wien langfristig vermietete, wirtschaftlich nachteilig für die Uni, so der Rechnungshof.

Ministerien wollen Empfehlungen aufgreifen

Sowohl das Sozialministerium als auch das Gesundheitsministerium erklären in ihren Stellungnahmen, die Empfehlungen des Rechnungshofes aufgreifen zu wollen - etwa was die Wertgrenzen betrifft. Künftig könnten also mehr Verkäufe genehmigungspflichtig werden. Und da die Anzeigepflicht durch die Versicherungsträger mangelhaft wahrgenommen wurde, kündigten sie außerdem einen Erlass zur Beachtung dieser an.