EU verbietet Lebensmittelspekulationen

Spekulanten mit Nahrungsmitteln werden es in der EU künftig schwerer haben. Vertreter der EU-Staaten und des Europaparlaments haben sich auf schärfere Regulierungen geeinigt. Damit sollen Preissprünge, die eigentlich nichts mit Missernten zu tun haben, verhindert werden. Kritiker sehen allerdings noch einige Schlupflöcher.

Mittagsjournal, 16.1.2014

Nationale Höchstgrenzen

Der Preisschock ganz ohne Missernte. 2008 sind die Preise für Reis, Mais und Weizen in die Höhe geschossen. Nicht etwa wegen Hagel oder Sturm, sondern weil Finanzspekulanten in Nahrungsmitteln ein lukratives Geschäft entdeckt hatten. Ganze Ernten wurden im Vorhinein gekauft und wieder weitergereicht. Die Tonne Weizen um bis zu 300 Euro. Für Menschen in Entwicklungsländern eine Frage, die über hungern oder satt sein entscheidet.

Das soll künftig zumindest eingedämmt werden. Wer Nahrungsmittel nicht selbst verarbeitet, soll sie auch nur im begrenzten Maß kaufen dürfen. Wo diese Obergrenzen liegen, sollen die EU-Staaten selbst festlegen dürfen. Darauf hat Großbritannien bestanden, das Regelungen im Finanzbereich stets als Anschlag auf den Börseplatz London sieht.

Der nationale Freiraum ist auch der Grund, warum internationale Organisationen wie foodwatch oder Oxfam die EU-Einigung noch mit Skepsis sehen. Dort wo künftig die laxesten Regeln gelten, dorthin könnte sich auch das Geschäft verlagern.
Verhindern soll das die europäische Finanzmarktaufsicht.

Beschränkungen für Computerhandel

Ähnliche Regeln wie für Nahrungsmittel werden auch für die wichtigsten Rohstoffe gelten. Nur Strom, Öl, Gas und Kohle bleiben zumindest noch ausgenommen. Gleichzeitig mit der EU trachten auch die USA nach strengeren Regeln für die Rohstoffmärkte.

Die neuen Finanzmarktregeln der EU sollen Spekulanten das Leben insgesamt schwerer machen. Auch für den computergesteuerten Hochfrequenzhandel mit Wertpapieren wird es Beschränkungen geben. Die Computer führen tausende Orders in der Sekunde aus, mit minimalen Preisunterschieden zu den aktuellen Kursen. Die Geschwindigkeit der Geschäfte kann die Kurse dennoch in Windeseile in den Keller treiben, so geschehen 2010, als die Computer einen Börsecrash ausgelöst haben.

Eine von vielen EU-Parlamentariern geforderte Mindesthaltefrist von Wertpapieren wird es zwar auch künftig nicht geben. Aber Aufträge, die sich zu den aktuellen Kursen erst in der zehnten Kommastelle unterscheiden, werden verboten. Die Vorgaben für Preisunterschiede bei den Geboten dürften die Rendite senken und das Geschäft so weniger attraktiv machen.

Die Finanzmarktregeln müssen noch formal vom Europaparlament und den Finanzministern der EU-Staaten abgesegnet werden. Spätestens 2017 sollen sie in Kraft treten.