EU zu Orbans Enteignungsgesetze

Entschlossenes Einschreiten von Seiten der EU-Kommission gibt es im Moment keines, obwohl die oberste Brüsseler Behörde den Wirbel um die Enteignung bei gleichzeitiger Strafandrohung österreichischer Landwirte in Ungarn natürlich mitbekommen hat. Sie prüft jetzt zumindest, ob die neueste Orban-Gesetzgebung mit den EU-Regeln im Einklang steht.

Mittagsjournal, 6.2.2014

Cornelia Vospernik im Gespräch mit Cornelia Primosch

Probleme mit "neuen" Mitgliedsstaaten

Jetzt muss die ungarische Regierung erklären, warum sie diese neue Gesetzgebung einführt und auf welcher rechtlichen Basis diese begründet wird. Dass es keine Diskriminierung von EU-Bürgern geben dürfe, wurde ja bereits im Vorfeld klar gestellt. Ein mögliches Szenario wäre der Weg zum europäischen Gerichtshof.

In so gut wie allen EU-Ländern, die erst 2004 beigetreten sind, treten immer wieder derartige Probleme auf. Auch in Litauen, Bulgarien und Rumänien laufen jetzt die Übergangsfristen aus. Gegen nationalistische Fieber selbst gibt es freilich aber keine EU-Gesetze.

Sanktionen gibt es keine

Vertragsverletzungsgesetze sind generell langwierige Verfahren und der Brüsseler Apparat ist eben nicht für schnelle Schritte gebaut. Aber es könnte über Umwege Druck aufgebaut werden. Der ungarischen Regierung wurde schon mal – nach einer sehr fragwürdigen Verfassungsänderung - damit gedroht, über den Internationalen Währungsfonds, über EU-Fonds – den Geldhahn abzudrehen, als es um neue Kredite ging.

Nach den Sanktionen gegen Schwarz-Blau in Österreich ist sich Brüssel nun offenbar einig, dass das nicht der richtige Weg gewesen ist, gegen ein EU-Mitgliedsland vorzugehen, diese Sanktionen haben – rückblickend – auch nicht wirklich etwas gebracht.