Auch Österreicher unter Kinderporno-Verdacht

Im Zuge des Kinderporno-Verdachts gegen den deutschen SPD-Politiker Sebastian Edathy zeigen sich nun auch Verbindungen nach Österreich. Denn die Hausdurchsuchungen bei dem Politiker wurden in Zusammenhang mit der Kriminaloperation "Spade" durchgeführt, bei der auch 63 Österreicher ins Visier der Fahnder geraten sind.

Mittagsjournal, 17.2.2014

300.00 Daten sichergestellt

Eine Internet-Plattform, auf der Kinderporno-Fotos und Filme zum Kauf angeboten worden sind, war der Auslöser. Dahinter stand ein kanadischer Geschäftsmann. Er ist sich mittlerweile in Haft. Unter den Kundennamen befinden sich auch 63 Österreicher, sagt Mario Hejl vom Bundeskriminalamt und bestätigt damit einen Bericht der Zeitung Österreich: "Wir hatten hier sämtliche Berufsfelder, vom Arbeitslosen bis zum Akademiker haben wir alles dabei gehabt." Politiker seien nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht dabei.

In allen Bundesländern gibt es Beschuldigte, die meisten kommen aus Wien (24 Personen) und Oberösterreich (13). Die Betroffenen stehen unter Verdacht, dass sie kinderpornografisches Material im Internet gekauft haben. Sie wurden auf freiem Fuß angezeigt. 300.000 Dateien wurden allein in Österreich sichergestellt.

"Immer wieder neue Verdächtige"

Die Ermittlungen in diesem Fall laufen bereits seit zwei Jahren. In Österreich wurden sämtliche Hausdurchsuchungen im vergangenen November durchgeführt. Wie kann man erklären, dass in Deutschland gegen eine Person, einen Politiker, offenbar erst jetzt vorgegangen wird? Es sei so, dass es immer wieder bei solchen Delikten vorkommt, dass im Zuge der Ermittlungen immer wieder neue Verdächtige zutage treten und man dann erneute Ermittlungen ansetzt, sagt Hejl. In Österreich sei dies derzeit aber nicht der Fall.

Besonders brisant ist die Affäre in Deutschland auch dadurch, dass die Informationen über die Verdächtigungen offenbar seit längerem in Politkreisen kursiert sind. Dürfen die Ermittler Namen von Verdächtigen weitergeben? Ist es in Österreich auch üblich, dass etwa die Innenministerin über heikle Ermittlungen Bescheid weiß und die Namen der Verdächtigen kennt? Die Antwort lautet: Kann sein, muss aber nicht.

Eine formale Berichtspflicht, wie sie etwa im Justizministerium in besonderen Fällen existiert, gibt es im Innenministerium nicht. Im Einzelfall sei es aber möglich, dass die Innenministerin informiert wird. Allerdings: Weitergeben dürfte sie die Namen der Verdächtigen auf keinen Fall. Täte sie das dennoch, würde sie nicht nur das Amtsgeheimnis verletzen, sondern sie müsste sich auch den Vorwurf der Begünstigung gefallen lassen, da sie weiterführende Ermittlungen behindern würde.