Rupprechter: Neue Regeln für Almflächen

Für die Bemessung von Almfutterflächen in Österreich gibt es ab 2015 neue Regeln. Damit soll verhindert werden, dass es künftig wieder zu Rückforderungen von EU-Förderungen kommt, weil zu viel Fläche angegeben worden ist. Landwirtschaftsminister Rupprechter (ÖVP) hat heute auch einen Existenzsicherungsfonds für Härtefälle angekündigt, Zahlen wollte er noch nicht nennen.

Mittagsjournal, 19.3.2014

Keine Generalabsolution

Laut Rupprechter sollen an die 90 Prozent der von Rück- bzw. Strafzahlungen betroffenen Almbewirtschafter sanktionsfrei davonkommen. Summen, die den Bauern somit als Strafe quasi erspart bzw. als Rückforderung gelöscht werden, nannte der Minister aber nicht. Sanktionsfreistellungen bis zu Flächenabweichungen von 20 Prozent seien - samt Einzelfallbeurteilung - möglich. "Teils sind die Rückzahlungsaufforderungen wirklich ungerechtfertigt", so der Minister. "Aber es ist jetzt sicher noch nicht jeder einzeln Fall gelöst." Generalabsolution sei das jetzige Vorgehen auch keine.

Dafür kündigte Rupprechter - gültig mit der neuen EU-GAP-Periode ab 2015, heuer ist ein Übergangsjahr - ein neues "Almmodell" an. "Dieses soll Flächenabweichungen und in der Folge Sanktionen möglichst verhindern." Dann sollen auch Fördergelder für verschiedene Tierarten ausbezahlt werden - sogenannte gekoppelte Tierprämien, beispielsweise 51 Euro pro Großvieheinheit. Vor allem aber sollen dann nur mehr 20 Prozent der Fläche für die Förderungen herangezogen werden - bei gleicher Förderhöhe. Die Vermessung soll künftig mit Farbinfrarotbildern erfolgen. Ab 2015 ist gar ein Haftpflichtversicherungsmodell für den sogenannten Almobmann, der für die Flächenangaben auch für andere Almauftreiber zuständig ist, überlegt. Heuer solle die Referenzflächenfeststellung der AMA "mehr Rechtssicherheit" bringen.

Fonds für Härtefälle

Die jetzige Vorgehensweise sei mit der Agrar-Generaldirektion der EU akkordiert. Insgesamt seien von den Landwirtschaftskammern inzwischen 10.000 Bestätigungen eingebracht worden, die besagten, dass der Almbewirtschafter "nach bestem Wissen und Gewissen" handelte. "Ich bin zuversichtlich, dass wir einen Großteil der Sanktionen abwenden können", sagte Rupprechter vor Journalisten. Zusätzlich kündigte er für "Härtefälle" einen "Existenzsicherungsfonds" an. Mit wie viel Geld dieser gefüllt werden soll, verriet der Landwirtschaftsminister allerdings auch nicht. (Text: APA, Red.)