Hypo-Petition: Verfassungsrechtler warnen

47.000 Bürgerinnen und Bürger haben bisher eine gemeinsame Petition der Opposition für einen Hypo-Untersuchungsausschusses unterstützt. Mehr sollen es nicht werden, wenn es nach den Regierungsparteien geht. Die wollen das Unterschriftensammeln nämlich beenden. Dagegen protestiert nicht nur die Opposition, auch Verfassungsrechtler haben demokratiepolitische Bedenken.

Mittagsjournal, 20.3.2014

Stopp-Versuch rechtlich zulässig

Am Dienstagabend war die Petition für einen Untersuchungsausschuss zur Hypo Alpe-Adria Thema im Petitionenausschuss des Parlaments. Dabei hat die ÖVP beantragt, das Thema dem Finanzausschuss zuzuweisen. Damit wären keine Unterstützungserklärungen mehr für die Petition möglich gewesen. Daraufhin unterbrach der Vorsitzende, Michael Pock (NEOS), die Sitzung und verhinderte so vorläufig den Nennschluss für die Petition. Weitere Unterschriften sind also zulässig.

Rechtlich war der Versuch der Regierungsseite zulässig, und die wehrt sich auch gegen die Kritik der Opposition, indem ÖVP und SPÖ den anderen Fraktionen künstliche Aufgeregtheit vorwerfen. Doch so unaufgeregt sind auch die vom Mittagsjournal befragten Verfassungsexperten nicht. Heinrich Neisser, früher selbst ÖVP-Politiker und Zweiter Nationalratspräsident, sagt: "Es ist natürlich kein Ausdruck einer guten demokratischen Kultur. Etwas mehr Respekt vor dem Willen der Öffentlichkeit wäre schon gut in der Politik."

"Spricht für sich"

Verfassungsrechtler Theo Öhlinger ist der Meinung, die Politik sollte sich gut überlegen, welchen Eindruck ihr Vorgehen auf die Wählerschaft macht: "Insofern ist es natürlich problematisch, wenn man über solche Petitionen gewissermaßen mit einem Federstrich hinweggeht."

Auch Verfassungsrechtler Heinz Mayer beurteilt die Vorgangsweise der Regierungsparteien negativ: "Weil es bedeutet, dass sie sich offenbar dem Druck, der durch so eine Petition entstehen kann, entziehen wollen. Wenn die Regierungsmehrheit versucht, sich mit allen möglichen Geschäftsordnungstricks eine unangenehme Debatte zu ersparen, dann spricht das für sich."

Bei Abdrehen sofort neue Petition

47.000 UnterstützerInnen in bloß drei Wochen - das ließ die IntiatorInnen hoffen. Die zahlenmäßig bisher erfolgsreichste Petition, die gegen Vorratsdatenspeicherung, hatte 100.000 Unterstützer und stand ein halbes Jahr lang auf der Parlamentshomepage. Ob man für Petitionen quasi eine Mindestlaufzeit vorschreiben sollte? Theo Öhlinger sagt Nein: "Man soll diese Dinge, die letztlich politische Instrumente sind, nicht bis ins Detail rechtlich regeln." Der Wähler werde sich auf derlei Versuche ohnehin seinen Reim machen, meint Öhlinger.

Ob und wie es weitergehen wird mit der Hypo-Untersuchungsausschuss-Petition, entscheiden die Klubobleute aller Parteien heute Nachmittag. Aus den Oppositionsparteien hört man, dass ein neuerlicher Versuch der Regierungsparteien, das Unterschriftensammeln zu beenden, sofort mit einer neuen Hypo-Petition beantwortet würde. Eine Vorgangweise, die laut Theo Öhlinger absolut zulässig ist: "Sie müssen nur damit rechnen, dass das dann noch viel rascher erledigt wird. Aber sie können lästig bleiben, das kann man nicht verhindern. Es ist der Sinn dieses Instrumentes, dass man politischen Druck ausübt und vielleicht auch politischen Gegendruck erwarten muss."