Wohnen: Was Vermieter (nicht) fragen dürfen
In Österreichs Städten sind günstige Wohnungen knapp. Die Mietervereinigung sieht den Trend, dass Vermieter das ausnützen und Mieter immer mehr unter Druck setzen. Auch indem sie unangenehme - und immer öfter unangemessene Fragen stellen. Nicht alles muss man als Mieter beantworten.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 22.3.2014
Einkommensnachweis verlangt
Eine 70 Quadratmeterwohnung mit drei Zimmern und Balkon im fünften Wiener Gemeindebezirk um 700 Euro Miete im Monat, sei bei den heutigen Mietpreisen ein Schnäppchen, sagt eine junge Wienerin. Um diese Wohnung zu bekommen, musste sie dem Vermieter kompletten Einblick in ihre Finanzen gewähren: "Die Hausverwaltung hat eine Bestätigung verlangt über mein gesamtes Jahreseinkommen und eine Bestätigung meines Arbeitgebers, dass ich ein unbefristetes Dienstverhältnis habe."
Fragen nach dem Einkommen seien nicht verboten, sagt Elke Hanel-Torsch von der Mietervereinigung Wien. Ein Interessent sei zwar gesetzlich nicht verpflichtet, sie zu beantworten, doch die Praxis sehe oft anders aus: "Die Fragen werden immer häufiger gestellt, und Mieter, die die Auskunft verweigern, bekommen die Wohnung nicht." Die Mietrechtsexpertin rät Wohnungssuchenden deshalb, die Frage nach dem Einkommen wahrheitsgemäß zu beantworten.
Anonyme Vermieter
Für die Neugierde der Vermieter hat sie eigentlich kein Verständnis, denn das Risiko, dass die Miete nicht bezahlt wird, sei durch die Kaution abgesichert. Für Anton Holzapfel, Geschäftsführer beim Österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft, ist die Frage nach dem Einkommen legitim: "Es geht darum, Vertrauen aufzubauen. Dazu kommt, dass sich die Struktur der Vermieter geändert hat. Früher gab es viele Zinshausbesitzer, die ein oder zwei Häuser hatten, selber dort gewohnt und ihre Wohnungen vermietet haben. Heute gibt es oft institutionelle Investoren, die den Kontakt zum jeweiligen Mieter nicht haben." Und deshalb müssten sie auf Einkommens- und Bonitätsnachweise zurückgreifen.
Verbotener Datenaustausch
Bei der jungen Wienerin ist die Hausverwaltung noch einen Schritt weiter gegangen, erzählt sie: "Die Hausverwaltung hat über meine Person im Internet recherchiert und hat mir dann auch mitgeteilt, dass es Usus ist, sich bei der Hausverwaltung der bisherigen Wohnung über mein Zahlungsverhalten zu erkundigen." Ein derartiger Datenaustausch zwischen Vermietern ist laut Mietervereinigung nicht erlaubt. Ebenso wenig dürfen Angaben über Religion, Familienplanung oder Staatsbürgerschaft verlangt werden.