Fall Gurlitt: Sammler bekommt Bilder zurück

Die Bildersammlung des deutschen Kunsthändler-Erben Cornelius Gurlitt gilt ab sofort nicht mehr als beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat die Werke heute freigegeben. Vor zwei Jahren haben die deutschen Behörden die mehr als 1.000 Bilder umfassende Sammlung sichergestellt und Steuerermittlungen eingeleitet. Die Rechtslage wurde neu bewertet, heißt es in Augsburg.

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Abendjournal, 9.4.2014