ORF-Redakteursrat: Höchsturteil zeigt Reformbedarf

Der Verfassungsgerichtshof hat festgestellt, dass der ORF-Redakteursrat keine Beschwerden bei diesem Höchstgericht einbringen kann - deshalb wurde die Beschwerde des Redakteursrats gegen eine Personalentscheidung der ORF-Führung aus formalen Gründen abgewiesen. Für die ORF-Redakteure ist das ein weiterer Beweis dafür, wie dringend das ORF-Gesetz reformiert werden müsste.

Abendjournal, 10.4.2014

Reformbedarf belegt

Hintergrund der Beschwerde war die Bestellung von Thomas Prantner zum Online-Hauptabteilungs-Leiter in der Technischen Direktion. Der ORF-Redakteursrat hat diese Zuordnung kritisiert, wurde aber nicht gehört und sah sich in seinen gesetzlich verankerten Mitwirkungsrechten beschnitten. Deshalb der Gang zum Verfassungs-Gerichtshof, der die Beschwerde jetzt mit der formalen Begründung abgewiesen hat, dass der Redakteursrat keine juristische Person und damit nicht zur Beschwerdeführung berechtigt sei. Das stehe nur einzelnen Redakteuren zu. Für den ORF-Redakteursrat zeigt das deutlich, wie wichtig eine Änderung des ORF-Gesetzes sei. Das sehe zwar Mitwirkungsrechte der Redakteure vor, verhindere aber deren Durchsetzung.

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