Sammlung Gurlitt geht ans Kunstmuseum Bern
Der Sammler Cornelius Gurlitt hat seinen millionenschweren umstrittenen Bilderschatz dem Kunstmuseum in Bern vermacht. Das bestätigte das Museum am Mittwoch in einer Pressemitteilung.
8. April 2017, 21:58
Die Nachricht sei für das Museum "wie ein Blitz aus heiterem Himmel" gekommen. Es hätten vorher nie Beziehungen zu Gurlitt bestanden.
Mit zahlreichen Werke von Paul Klee, Pablo Picasso, Ferdinand Hodler und Meret Oppenheim gilt das Museum als eine Institution von Weltruf.
Gurlitt war am Dienstag mit 81 Jahren in München gestorben. Seine Sammlung umfasst Bilder von Picasso, Chagall, Matisse, Beckmann und Nolde. Die Taskforce "Schwabinger Kunstfund" geht davon aus, dass 458 Bildern unter NS-Raubkunstverdacht stehen. Gurlitt und seine Anwälte sprachen stets von nur rund 40 Werken. Nachdem bekannt geworden war, dass die Sammlung testamentarisch einer Kunstinstitution außerhalb Deutschlands vermacht worden sei, war zunächst in den Medien u.a. mit dem Lentos Kunstmuseum in Linz spekuliert worden.
(c) APA/EPA/Ehrenzeller
Die Erklärung des Kunstmuseums Bern im Wortlaut
"Heute, den 7. Mai 2014 wurde das Kunstmuseum Bern durch Herrn Christoph Edel, den Rechtsanwalt des gestern, den 6. Mai 2014 verstorbenen Herrn Cornelius Gurlitt, telefonisch wie schriftlich informiert, dass Herr Cornelius Gurlitt die privatrechtliche Stiftung Kunstmuseum Bern zu seiner unbeschränkten und unbeschwerten Alleinerbin eingesetzt habe. Trotz Spekulationen in den Medien darüber, dass die Sammlung testamentarisch einer Kunstinstitution ausserhalb Deutschlands vermacht worden sei, schlug die Nachricht wie ein Blitz aus heiterem Himmel ein, bestanden doch zu keiner Zeit irgendwelche Beziehungen zwischen Herrn Gurlitt und dem Kunstmuseum Bern. Dessen Stiftungsrat und Direktion sind einerseits dankbar und freudig überrascht, wollen andererseits aber auch nicht verhehlen, dass das grossartige Vermächtnis ihnen eine erhebliche Verantwortung und eine Fülle schwierigster Fragen aufbürdet, Fragen insbesondere rechtlicher und ethischer Natur. Zu einer konkreten, sachbezogenen Stellungnahme sehen sie sich vor Einsicht in die relevanten Akten und vor einem ersten Kontakt mit den zuständigen Behörden nicht in der Lage. "