Neue Anklagen gegen Westenthaler
Am Landesgericht Wien sind zwei Anklagen gegen Peter Westenthaler eingebracht worden: eine von der Staatsanwaltschaft Salzburg, die zweite von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Westenthaler wird schwerer Betrug und Untreue vorgeworfen. Er selbst weist alle Beschuldigungen zurück.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 14.5.2014
Jugendförderung ans Finanzamt
Doppeltes Ungemach für Ex-BZÖ Politiker Peter Westenthaler. Ihm drohen nun zwei Gerichtsverfahren. Bei Anklage Nummer eins geht es um eine Million Euro Jugendförderung des Bundes für die Österreichische Bundesliga. Westenthaler soll als Bundesligavorstand die Million zweckwidrig verwendet haben. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft Westenthaler Betrug vor. Sprecher Erich Mayer: "Zusammengefasst geht es um den Vorwurf, anstatt die Gelder für die Jugendförderung zu verwenden, Forderungen gegenüber dem Finanzamt beglichen wurden. Aus unserer Sicht wurde dadurch der Fördergeber getäuscht und in der Höhe von einer Million Euro geschädigt, weil die Fördergelder zweckwidrig verwendet würden."
In Anklage Nummer zwei geht es um eine 300.000-Euro-Zahlung der Österreichischen Lotterien, die 2006 an die damalige BZÖ-Werbeagentur Orange geflossen ist - für eine Neun-Seiten-Studie zum Thema Online Glückspiel, laut Anklage der Staatsanwaltschaft Salzburg eine Scheinstudie, wie ein Sprecher bestätigt. Westenthaler und Ex-Lotterien General Leo Wallner wird Untreue vorgeworfen.
Beklagte wehren sich
Westenthaler weist in beiden Fällen alle Anschuldigungen zurück. Sein Anwalt Thomas Kralik will die Anklage in der Bundesligacausa anfechten: "Weil diese Anklageschrift meines Erachtens völlig verfehlt ist. Hier wird von einem Schaden des ÖFB gesprochen, der nie entstanden ist. Für den ÖFB war das eine reine Durchkaufposition. Das zweite ist: Ein Teil dieser Förderung wurde lang ausbezahlt, nachdem angeblich die Finanzschuld bezahlt wurde, noch dazu nach dem Ausscheiden des Peter Westenthaler aus der Bundesliga."
Im Fall der Untreuevorwürfe der Staatsanwaltschaft Salzburg ist die Anklage bereits rechtskräftig, sagt Kralik. Der Anwalt betont aber, das sein Mandant nichts mit der Lotterienzahlung zu tun hatte.