Ärztearbeitszeit: Neuer Gesetzesentwurf

Im Februar hat die EU-Kommission Österreich mit einer Klage gedroht, weil es sich nicht an die EU-Arbeitszeitrichtlinie hält: Die Ärzte und Ärztinnen an Spitälern arbeiten nämlich viel zu lang, konkret sind es bis zu 72 Stunden in der Woche. Jetzt arbeitet das zuständige Sozialministerium an einer Lösung und hat den Spitalserhaltern, also den Ländern, und der Ärztekammer informell auch schon einen Gesetzesentwurf vorgelegt.

Morgenjournal, 28.5.2014

Schlupflöcher bei Anpassung

Österreich will sich den EU-Regeln anpassen - aber nur schrittweise. Grundsätzlich sollen ab 2015 zwar auch die österreichischen Ärzte nur noch höchstens 48 Stunden in der Woche arbeiten, das entspräche der EU-Richtlinie. Der Gesetzesentwurf von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) sieht aber gleich mehrere Schlupflöcher vor: Bis 2018 sollen auch noch Dienste von durchschnittlich 60 Stunden möglich sein, und bis 2021 sollen noch 55 Stunden erlaubt sein.

Voraussetzung dafür wäre eine Betriebsvereinbarung, und der betroffene Arzt muss sich schriftlich einverstanden erklären. Erst ab 2021 sollen die EU-weit zulässigen 48 Wochenstunden dann auch für alle österreichischen Ärzte und Ärztinnen gelten.
Aber selbst über 2021 hinaus sollen noch Abweichungen möglich sein, denn der Durchrechnungszeitraum soll auf bis zu ein Jahr ausgedehnt werden.

Schrittweise Regelung auch bei durchgehenden Diensten

Und auch bei der maximalen Dauer von durchgehenden Diensten will man sich schrittweise an die EU-Richtlinie anpassen: Sie soll von derzeit bis zu 49 Stunden auf 25 Stunden im Jahr 2021 sinken. Mit den Übergangslösungen will man offenbar einem akuten Ärztemangel vorbeugen: Käme die Senkung der Ärzte-Arbeitszeit sofort, könnten manche Spitäler die Versorgung ihrer Patienten kaum noch aufrecht erhalten.

Länder und Ärztekammer sind jetzt aufgerufen, Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf vorzubringen.