Bundeshymne ungestraft ohne "Töchter"
Andreas Gabalier braucht keine Strafe fürchten: Der Schlagersänger hatte beim Österreich-Grand-Prix in Spielberg am Wochenende die alte Bundeshymne ohne "Töchter" gesungen. Von Provokation ist die Rede und von einem Verstoß gegen das Gesetz, mit dem die neue Hymne vor zweieinhalb Jahren beschlossen wurde. Doch rechtliche Konsequenzen müsse Gabalier nicht fürchten, sagt der Verfassungsjurist Theo Öhlinger.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 27.6.2014
Konsequenzen nur für Politiker
Die Bundeshymne falsch zu singen, hat keinerlei rechtlichen Konsequenzen, sagt der Verfassungsjurist Theo Öhlinger, weil keine Sanktionen vorgesehen sind: "Das war rechtlich gesehen eine private Veranstaltung und wenn auf einer solchen Veranstaltung jemand die Bundeshymne in der alten Fassung singt, dann kann man das kritisieren, aber es gibt keine Sanktion, die man verhängen könnte."
Und selbst wenn es sich um einen offiziellen Staatsakt gehandelt hätte, müsste sich Andreas Gabalier nicht fürchten. "Man könnte höchstens sagen, er wird zu einer solchen Veranstaltung in Zukunft nicht mehr eingeladen." Problematisch wäre eine falsche Bundeshymne nur für Beamte und Politiker, sagt der Verfassungsjurist. Da wären disziplinarrechtliche Konsequenzen möglich.
Heftiger Schlagabtausch
Politisch gibt es bereits Folgen, nämlich eine Diskussion und einen Schlagabtausch von Gegnern und Befürwortern der neuen gegenderten Bundeshymne, zuletzt etwa vom Schlagersänger Andreas Gabalier und der früheren Frauenministerin Maria Rauch-Kallat im ORF-Fernsehen. Für Gabalier ist die alte Hymne ein "Stückerl österreichisches Kulturgut und historisches Kulturgut, das man in meinen Augen nicht verändern hätte müssen". Rauch-Kallat zeigt sich enttäuscht, dass die "leidige Diskussion darüber" nicht erledigt ist.
Verfassungsjurist Theo Öhlinger sagt dazu: "Das Gesetz geht davon aus, dass die Bürger bereit und vernünftig genug sind, die Hymne so zu singen, wie es gesetzlich vorgesehen ist." Es sei ein Appell bestenfalls an die Vernunft, aber nicht mit einer Strafdrohung sanktioniert.
Sich nicht an ein Gesetz zu halten, sei eine "Respektlosigkeit gegenüber dem Gesetzgeber", mahnt Rauch-Kallat. Gabalier hält dagegen, dass es das Parlament gewesen sei, das dieses Gesetz beschlossen habe, das Volk sei nicht befragt worden. Und er würde die Hymne wieder so singen, weil sie so harmonisch sei und vor vielen Jahren auch so verfasst worden sei. "Gesetze sind Gesetze, und die sind eine gewisse Richtschnur, an die sich ein Staatsbürger zu halten hat", rügt die Ex-Ministerin.