Parlament: Hypo-Gesetz vor der Sommerpause

Auch der Nationalrat geht Ende dieser Woche in die Ferien. Zuvor gibt es noch drei Tage Plenarsitzungen mit allerlei Beschlüssen - darunter das umstrittene Gesetz zur Hypo Alpe-Adria. Es wird einen Beschluss des Gesetzes mit der rot-schwarzen Regierungsmehrheit geben, was nicht nur von der Opposition heftig kritisiert wird.

Morgenjournal, 7.7.2014

Beschluss trotz breiter Kritik

Morgen werden SPÖ und ÖVP beschließen, dass die Hypo Alpe Adria in eine Abbaugesellschaft umgewandelt wird. Ihre noch vorhandenen Besitztümer werden dann nach und nach verkauft werden - mit Verlust. Die Steuerzahler werden je nach Schätzung zwischen vier und 15 Milliarden Euro drauflegen müssen. Gesetzliche Begleitmusik dieser Woche: 900 Millionen Euro, die bestimmte Gläubiger der Bank geborgt haben, werden de facto für nichtig erklärt. Der Internationale Währungsfonds hält dies für keine gute Idee, und auch der Verfassungsrechtsberater des Bundespräsidenten, Ludwig Adamovich, hat offenbar Bedenken: In der Zeitung "Der Standard" verweist er heute darauf, dass es für Enteignungen menschenrechtliche Voraussetzungen gibt. Bundespräsident Heinz Fischer will das Gesetz genau prüfen.

Ein Konkurs der Bank wäre die rechtsstaatlich saubere Lösung, sagt die Opposition, und weiß im Gegensatz zur Regierungsmehrheit offenbar die Mehrheit der Bevölkerung hinter sich: 70 Prozent sind jüngst in einer OGM-Meinungsumfrage für das ORF-Fernsehmagazin ECO für einen Konkurs eingetreten.

Ebenfalls morgen Dienstag werden mehre Hypo-Petitionen debattiert. Mehr als 250.000 Personen wollen einen Untersuchungsausschuss, bisher von Rot und Schwarz 21 mal abgelehnt. Eine der Petitionen fordert auch, dass die Öffentlichkeit erfährt, wer die Hypo-Gläubiger sind, die davon profitieren, dass der Steuerzahler Milliarden nachschießen soll.

Parlamentssanierung, Kindergärten

Am Mittwoch und Donnerstag stehen keine so milliardenschwere Beschlüsse an: Unter anderem wird die Sanierung des Parlamentsgebäudes beschlossen, die Finanzierung von Kindergartenplätzen reformiert und den Staatsanwälten ein grundsätzliches Zeitlimit von drei Jahren für Ermittlungen gesetzt.