Nationalrat beschließt Hypo-Sondergesetz
Der Nationalrat wird heute das umstrittene Hypo-Sondergesetz beschließen. Und zwar aller Voraussicht nach mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ. Die Opposition lehnt das Gesetz ab. Vor allem, dass durch das Gesetz bestimmte Gläubiger Geld verlieren sollen, sorgt seit Wochen für Diskussionen.
8. April 2017, 21:58
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Morgenjournal, 8.7.2014
Regierung verteidigt Hypo-Sondergesetz
Das Gesetz ist sehr umstritten, weil die Gläubiger auf eine Haftung des Landes Kärnten vertraut haben. Sie sind davon ausgegangen, dass sie ihr Geld auf jeden Fall wiederbekommen. Dass sie jetzt durch die Finger schauen, hat der Regierung wochenlange Kritik eingebracht. Nicht nur von den Banken und den Rating Agenturen, sondern zuletzt auch vom Internationalen Währungsfonds. Da war von einem Tabubruch die Rede. Und davon, dass auch andere Landeshaftungen damit in Frage gestellt werden.
Die Regierung verteidigt das neue Sondergesetz, damit, dass nicht dem Steuerzahler allein die Milliardenkosten der Hypo umgehängt werden. Denn immerhin ein kleiner Teil der Gläubiger werde an den Kosten beteiligt. Die Regierung betont auch immer wieder, es handle sich um einen einmaligen Sonderfall. Das habe mit den anderen Landeshaftungen oder gar mit den Bundeshaftungen nichts zu tun. Eine Insolvenz der Hypo lehnt die Regierung nach wie vor vehement ab, auch wenn das die Opposition verlangt. Denn das hätte unabsehbare Folgen gehabt. Weil dann beispielsweise die milliardenschweren Haftungen von Kärnten schlagend geworden wären.
Haftungen nur teilweise schlagend
Der Europarechtler Stefan Griller sagt, dass diese Haftungen seiner Meinung nach gar nicht schlagend geworden wären, weil sie zum Teil EU-rechtswidrig sind. Mit dieser Meinung ist Stefan Griller nicht allein. Auch der Europarechtler Walter Obwexer sieht das so. Im Finanzministerium kann man diese Argumente nicht nachvollziehen. Dort geht man davon aus, dass die Haftungen Kärntens sehr wohl schlagend geworden wären. Und man beruft sich dabei auf andere Expertenmeinungen, auf die Nationalbank und auf den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts - das heißt, man sieht sich da auf der sicheren Seite.