Kopf (ÖVP) verteidigt Hypo-Gesetz
Der zweite Nationalratspräsident Karlheinz Kopf (ÖVP) verteidigt das Hypo-Sondergesetz als Möglichkeit, die Steuerzahler nicht allein für das Hypo-Debakel aufkommen zu lassen. Was einen Hypo-U-Ausschuss betrifft, will Kopf davor die Ergebnisse der Untersuchungskommission abwarten.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 7.7.2014
Karlheinz Kopf, derzeit in Vertretung der erkrankten ersten Präsidentin Barbara Prammer (SPÖ) an der Spitze des Nationalrats, im Gespräch mit Wolfgang Wittmann.
"Die beste von unattraktiven Lösungen"
Er habe Verständnis für den Zorn der Menschen angesichts eines Schadens, der "ausgehend von Kärnten" angerichtet worden sei, sagt Kopf im Ö1-Morgenjournal-Interview. Das Hypo-Gesetz sei aber der Versuch, nicht nur die Steuerzahler, sondern auch die Nachranggläubiger mit in die Verantwortung zu nehmen. "Tatsache ist, dass es sich die Abgeordneten nicht leicht machen, auch nicht in den Regierungsfraktionen, das aber als die beste von unattraktiven Lösungen betrachten." Die Vorbereitungszeit sei nicht zu kurz, die Debatte laufe ohnehin schon Monate lang.
U-Ausschüsse: "Entscheidende Woche"
Bezüglich Hypo-Untersuchungsausschuss verweist Kopf auf die Arbeit der Untersuchungskommission: "Wenn die ihre Arbeit abgeschlossen hat, wird auch das Parlament klarer sehen, wie die Vorgänge und die Verantwortlichkeiten waren und wissen, ob man einen Untersuchungsausschuss braucht."
In der Diskussion über die Reform der Untersuchungsausschüsse erwartet Kopf jetzt eine "entscheidende Woche": In einer Verhandlungsrunde der Klubobleute müssten die letzten Stolpersteine aus dem Weg geräumt werden können, so Kopf. Offen sei noch, wie man mit als geheimzuhaltend klassifizierten Akten von Ministerien umgeht. Die Amtsverschwiegenheit solle es nicht mehr geben, aber einzelne Akten müssten weiter geheim bleiben, wenn ihre Veröffentlichung einzelne Bürger oder den Staat schädigen könnte. Die Devise künftig: "Alles ist frei zugänglich, aber es muss die Möglichkeit bestehen, gewisse Dinge zu klassifizieren. Das werden künftig die Ministerien machen." Aber das Parlament soll diese Geheimhaltungsstufen auch ändern können, erläutert der zweite Nationalratspräsident.