OGH kippt Zahlscheingebühr

Extra-Gebühren für die Überweisung mit einem Zahlschein oder für Online-Überweisungen sind in Österreich nicht erlaubt: das hat der Oberste Gerichtshof nun in einem Urteil festgestellt. Hintergrund ist eine Verbandsklage der Vereins für Konsumenteninformation im Auftrag des Sozialministeriums: der Mobilfunkbetreiber T-Mobile wurde im Zuge des Verfahrens exemplarisch für zahlreiche andere Unternehmen verurteilt. Wer bisher für die Überweisung mit Erlagschein zusätzliche Gebühren zahlen musste, kann diese nun zurückverlangen.

Abendjournal, 14.7.2014

Mehr in

help.ORF.at