OGH kippt Zahlscheingebühr
Extra-Gebühren für die Überweisung mit einem Zahlschein oder für Online-Überweisungen sind in Österreich nicht erlaubt: das hat der Oberste Gerichtshof nun in einem Urteil festgestellt. Hintergrund ist eine Verbandsklage der Vereins für Konsumenteninformation im Auftrag des Sozialministeriums: der Mobilfunkbetreiber T-Mobile wurde im Zuge des Verfahrens exemplarisch für zahlreiche andere Unternehmen verurteilt. Wer bisher für die Überweisung mit Erlagschein zusätzliche Gebühren zahlen musste, kann diese nun zurückverlangen.