Freispruch für Berlusconi

Silvio Berlusconi ist im so genannten Ruby-Prozess in zweiter Instanz freigesprochen worden. Ein Mailänder Berufungsgericht hat zu mittag das Urteil der ersten Instanz aufgehoben. Berlusconi war ursprünglich zu sieben Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden - wegen Förderung der Prostitution Minderjähriger und Amtsmissbrauchs. Auch das lebenslange Verbot, öffentliche Ämter zu bekleiden, ist damit wieder aufgehoben.

Abendjournal, 18.7.2014

Alexander Kofler

Freispruch in zweiter Instanz

Der frühere italienische Regierungschef Silvio Berlusconi ist im "Rubygate"-Prozess in zweiter Instanz freigesprochen worden. Nach dreistündigen Beratungen hob ein Berufungsgericht in Mailand am Freitag die in erster Instanz verhängte siebenjährige Haftstrafe für den 77-Jährigen wieder auf.

Berlusconi war im Juni vergangenen Jahres in erster Instanz wegen bezahlten Sex mit Minderjährigen und Amtsmissbrauchs verurteilt worden. Er focht das Urteil an. In dem Berufungsprozess war die Staatsanwaltschaft bei der Forderung nach sieben Jahren Haft geblieben.

Dem 77-Jährigen war vorgeworfen worden, bei Partys in seiner Villa Sex mit minderjährigen Prostituierten gehabt zu haben. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die damals minderjährige Marokkanerin Karima El Mahroug, genannt Ruby Rubacuore. Berlusconi soll sie für Sex bezahlt haben. Er wies alle Vorwürfe stets zurück. Im vergangenen August war Berlusconi in einem anderen Verfahren rechtskräftig wegen Steuerbetrugs verurteilt worden. Wegen seines hohen Alters musste er aber nicht in Haft, sondern leistet Sozialdienst in einem Altersheim.

(Text: APA, Red.)