Neues Erbrecht bringt Erleichterungen

Pflegende Angehörige sollen künftig im Erbrecht stärker berücksichtigt werden. Das ist einer der Vorschläge zur Änderung des Erbrechts, die Justizminister Wolfgang Brandstetter und ÖVP-Chef Michael Spindelegger heute präsentiert haben. Vor allem für Erben von Familien-unternehmen soll es Erleichterungen geben.

Abendjournal, 18.7.2014

Erben auf Raten

Erben eines Familienunternehmens stehen oft vor einem großen finanziellen Problem. Sehr oft können sie nämlich die Miterben nicht auszahlen, das Unternehmen muss zerschlagen werden.
Finanzminister und ÖVP-Chef Michael Spindelegger schlägt nun vor, für den Haupterben das Auszahlen des Pflichtteils an die Miterben zu erleichtern, etwa durch eine Ratenzahlung des zu zahlenden Betrags.

Ausgleich für Pflegende

Verbesserungen soll es auch für pflegende Angehörige geben. Sie sollen zwar kein formales Erbrecht bekommen, aber einen Ausgleich aus der Erbmasse, sagt Justizminister Wolfgang Brandstetter. Ein Gericht soll die Höhe der Vergütung festsetzen und auch kontrollieren, ob jemand tatsächlich den Erblasser gepflegt hat.

Der Gesetzesentwurf des Justizministeriums ist derzeit noch nicht mit dem Koalitionspartner akkordiert. Im Herbst soll es die Verhandlungen mit der SPÖ über Erleichterungen im Erbrecht geben.