Mindestsicherung: Angehörige müssen oft zahlen

Seit knapp vier Jahren gibt es in Österreich die bedarfsorientierte Mindestsicherung. Mit der Reform der alten Sozialhilfe sollte in ganz Österreich der Angehörigen-Regress fallen. Doch einige Bundesländer hinken dem noch nach.

Mittagsjournal, 7.8.2014

Kärnten bisher säumig

Die Abschaffung des Angehörigen-Regresses bedeutet, dass weder Eltern noch erwachsene Kinder künftig dazu verpflichtet werden sollten, einen Teil der Mindestsicherung zurückzahlen zu müssen. Anfang Juli hat die Steiermark den Regress sowohl in der Pflege als auch in der Mindestsicherung abgeschafft. In Kärnten gibt es den Angehörigen-Regress in der Mindestsicherung noch immer, kritisiert die Armutskonferenz. Schon im Februar habe Kärnten angekündigt, den Regress abzuschaffen, bis jetzt aber nichts geändert, kritisiert Martin Schenk von der Armutskonferenz. Dies führe dazu, dass viele Menschen die ihnen grundsätzlich zustehende Leistung, die sie aus der Armut führen könnte, nicht in Anspruch nehmen.

In einer Stellungnahme im Februar hat die zuständige Soziallandesrätin Beate Prettner von der SPÖ angekündigt, dass eine umfassende Novelle der Mindestsicherung in Kärnten geplant sei. Der Gesetzwerdungsprozess ist noch in Gange, in zwei bis drei Monaten solle die Sache bereinigt sein, hieß es aus Prettners Büro.

Arbeitslose gelten als unterhaltspflichtig

Die Kritik der Armutskonferenz richtet sich aber auch an andere Bundesländer. In vier Ländern bestehe weiterhin die Möglichkeit, mittels einer Klage die eigenen Eltern bzw. erwachsene Kinder auf Unterhalt zu klagen. In Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol und im Burgenland würden Angehörige auf diese Weise zu Kasse gebeten. Die Aufforderung zu Unterhaltsklagen habe denselben Effekt wie der Regress, so Schenk. Dabei bestehe die Unterhaltspflicht zwischen volljährigen Kindern und ihren Eltern nur unter bestimmten Umständen, und zwar dann, wenn man nicht selbsterhaltungsfähig ist. Dies treffe zum Beispiel auf Kindern mit schweren Behinderungen zu, erklärt Schenk. "Wenn man arbeitslos ist oder einen schlechten Job hat, ist man selbsterhaltungsfähig. Es ist rechtlich fragwürdig, wenn das Sozialamt die Leute zu Unterhaltsfragen auffordert."

In Oberösterreich werde das auch berücksichtigt, sagt Albert Hinterreitner aus dem Büro der zuständigen Landesrätin Gertraud Jahn von der SPÖ und weist die Kritik der Armutskonferenz zurück. Wer nicht selbsterhaltungsfähig ist, von dem werde kein Unterhalt verlangt. Bei Problemen im Vollzug könne das in Einzelfällen zwar vorgekommen sein, dem würde man aber nachgehen. Hinterreitner räumt aber ein, man habe die oberösterreichischen Vollzugsbehörden seit der letzten Kritik im Februar informiert und sensibilisiert.

Aus Niederösterreich, Tirol und dem Burgenland wollte bisher niemand Stellung nehmen.