OGH entscheidet über Benko-Urteil

Der Oberste Gerichtshof (OGH) entscheidet heute im Korruptionsfall um den Immobilieninvestor Rene Benko. Er und der Steuerberater Michael Passer sind eigentlich schon rechtskräftig zu einer bedingten Haftstrafe von einem Jahr verurteilt. Aber die Generalprokuratur sieht das Urteil kritisch und hat eine Nichtigkeitsbeschwerden eingebracht.

Inhaltlich geht es um den Plan Benkos, ein Erfolgshonorar zu zahlen, um über die Ex-Premiers Ivo Sanader und Silvio Berlusconi ein Steuerverfahren in Italien zu beeinflussen.

Morgenjournal, 11.8.2014

150.000 Euro versprochen

Von einem Musterfall für Korruption hat die Richterin im ursprünglichen Prozess gesprochen. Korruptionsfahnder hatten beim kroatischen Ex-Premier Ivo Sanader eine schriftliche Vereinbarung mit dem Steuerberater Michael Passer gefunden. Demnach sollte Sanader 150.000 Euro von Rene Benkos Signa Holding erhalten, wenn ihm - etwa durch seine guten Kontakte - die positive Beendigung eines Steuerverfahrens gegen Signa in Italien gelingt. OGH-Sprecher Christoph Brenn: "Der Ministerpräsident Berlusconi sollte erreichen, dass dieses Steuerverfahren eingestellt wird und dass es möglichst schnell vonstattengeht."

Wofür?

Dazu gekommen ist es nicht. Doch das Urteil, ein Jahr bedingt für Passer und Benko wegen des Versuchs der verbotenen Intervention, ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht hat es bestätigt. Aber dann wandten sich Benko, Passer und ihre Anwälte an den obersten Gerichtshof: Das Urteil sei eine Grundrechtsverletzung. Und auch die oberste Anklagebehörde, die Generalprokuratur, ist für eine Aufhebung des Urteils, sagt ihr Sprecher Wilfried Seidl: "Weil wir der Ansicht sind, dass die im Urteil getroffenen Feststellungen nicht deutlich genug anführen, zu welcher Pflichtwidrigkeit die Beamten in Italien veranlasst hätten werden sollen."

Neuauflage möglich

Hintergrund ist die österreichische Rechtslage zum Tatzeitpunkt im Jahr 2009. Wenn nämlich nur geplant war, dass sich italienische Finanzbeamte korrekt verhalten - und dafür eine 150.000-Euro-Provision an Sanader fließt, "dann ist es nicht strafbar", sagt der Sprecher der Generalprokuratur. Folgt der oberste Gerichtshof heute dieser Ansicht, gäbe es wie meist in solchen Fällen wohl eine Prozess-Neuauflage, sagt OGH-Sprecher Brenn: "Das Erstgericht müsste dann noch einmal die Sache prüfen und dann die vom Obersten Gerichtshof allenfalls bemängelten Tatsachenfeststellungen nachholen." Der OGH dürfte seine Entscheidung um die Mittagszeit bekannt geben.