Bleiberecht für syrische Kriegsflüchtlinge?
Auch ein Bleiberecht für Kriegsflüchtlinge aus Syrien ist bei der Flüchtlingskonferenz in Kärnten Thema. Zuletzt gab es das für Flüchtlinge aus dem Bosnien-Krieg. Österreichische Experten und das Hochkommissariat für Flüchtlinge der Vereinten Nationen (UNHCR) haben Bedenken.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 24.9.2014
Experten: Kein Fortschritt für Flüchtlinge
Diese Verordnung für Kriegsvertriebene aus Bosnien wurde 1994 angewendet. Experten sind aber skeptisch, dass das so heute auch funktioniert. Denn erstens gibt es mittlerweile eine EU-Richtlinie, sagt zum Beispiel das UNO-Flüchtlingshochkommissariat. Die besagt, dass nur die EU als Ganzes beschließen kann, dass es sich um eine Massenflucht handelt. Ein einzelner Mitgliedsstaat kann das nicht.
Zweitens bezweifeln Experten auch, dass das für die Flüchtlinge aus Syrien ein Fortschritt ist, wenn sie ein befristetes Bleiberecht bekommen, wo sie doch bei uns in Österreich unbefristet Asyl bekommen. Die Gewährung von Asyl ist der stärkste Schutz, den die Menschen haben können.
Asylberechtigte Flüchtlinge, wie das heißt, sind Staatsbürgern fast gleichberechtigt, bis auf das Wahlrecht. Sie dürfen zum Beispiel auch arbeiten. Der einzige Vorteil wäre, dass man den Menschen aus Syrien ein Asylverfahren erspart. Sie müssten also nicht die Prozedur bis zur Asylanerkennung abwarten, sondern könnten sich gleich nach ihrer Ankunft hier legal aufhalten.
Ruf nach Reform des Grundversorgungssystems
Dazu kommt, dass Österreich dafür, dass Asylsuchende aus Syrien unbefristet Asyl bekommen, international als Vorzeigebeispiel gilt. In Deutschland zum Beispiel gilt der Asylstatus vorerst für zwei Jahre. Dann wird geschaut, ob und wie sich die Situation im Herkunftsland geändert hat.
Auch die Diakonie hält vom Bleiberechtsvorschlag wenig. Sie fordert stattdessen eine grundlegende Reform des Grundversorgungssystems und dass das System flexibler wird. Dass Asylsuchende, die weniger Betreuung brauchen, selbst Wohnungen anmieten können oder dass es für Flüchtlinge, die schon Asyl bekommen haben, bessere Integrationsangebote gibt, damit sie die Sprache lernen und am Arbeitsmarkt Fuß fassen können.
Deutschland hat das gerade erst beschlossen: Asylwerber können dort künftig nach drei Monaten arbeiten, vorerst in Mangelberufen, und nach 15 Monaten unbeschränkt. In Österreich dürfen Asylwerber bis auf sehr wenige Ausnahmen nicht arbeiten.