Grasser klagt Steuerberater
Am Handelsgericht Wien wird heute der Schadenersatzprozess von Ex-Minister Karl-Heinz Grasser gegen seinen ehemaligen Steuerberater Peter Haunold und die Steuerkanzlei Deloitte fortgesetzt. Grasser wirft Haunold und Deloitte vor, ihn bei seiner Stiftungskonstruktion in Liechtenstein falsch beraten und ihm damit ein Steuerstrafverfahren eingebrockt zu haben. Grasser will Schadenersatz für bisher rund 500.000 Euro angefallene Kosten und auch künftig drohendes Ungemach in Form von Steuer-Strafzahlungen. Haunold und Deloitte weisen die Vorwürfe Grassers zurück.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 20. Oktober 2014
Unabgesprochene Veränderungen
Eigentlich hätte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser bereits bei einem Prozesstermin im Sommer als Kläger befragt werden sollen. Doch eine Lungenentzündung verhinderte Grassers Aussage, der Prozess wurde vertagt und wird heute fortgesetzt. Vergangene Woche ist Grasser in die Offensive gegangen. Das umstrittene Stiftungskonstrukt in Liechtenstein sei ihm von seinem Steuerberater als steuerlich zulässige Form empfohlen worden, daher müssten auch Steuerberater Peter Haunold und Deloitte dafür die Verantwortung tragen und für Kosten und Schäden aus dem Finanzstrafverfahren gerade stehen, so Grasser. Haunold und Deloitte sehen das anders. Sie verteidigen sich damit, dass Grasser nicht abgesprochene Veränderungen am Stiftungskonstrukt vorgenommen habe und daher selbst Schuld an seinem Finanzstrafverfahren hat. Er habe nie unabgesprochen etwas an den Stiftungen verändert, sagt wiederum Grasser, Haunold und Deloitte würden die Unwahrheit sagen. Haunold sei wohl der Meinung, seinen Kopf aus der Schlinge ziehen zu können, wenn er ihn, Karl-Heinz Grasser, belastet, so Grasser.
Grasser fühlt sich falsch beraten
Bei Deloitte weist man das zurück: Grasser wurde richtig beraten. Außerdem komme der Abschlussbericht der Finanzbehörde ebenfalls zu dem Schluss, dass Grasser selbst Teile der Stiftungsstruktur verändert habe und daher die Verantwortung trägt. Auch Grassers Vorwurf, er habe Haunold aufgefordert für die Ermittlungsbehörden alles offen zu legen, dieser habe das aber nicht getan, wird von Deloitte zurückgewiesen. Erst im Rahmen des Zivilprozesses sei Haunold von seinen Verschwiegenheitspflichten entbunden worden, um sich verteidigen zu können. Bei Deloitte sieht man dem von Grasser angestrengten Schadenersatzverfahren jedenfalls zuversichtlich entgegen. Geht es nach Prozessplan, wird nach der heutigen Befragung von Kläger Grasser morgen Steuerberater Haunold als Beklagter vor Gericht zu den Vorwürfen Stellung nehmen.