Dienstwagen und Chauffeur: Regeln für Politiker
Immer wieder gibt es Aufregung um die Nutzung von Dienstautos von Spitzenpolitikern. Aktueller Fall: die Privatreise von Verteidigungsminister Klug nach Frankreich, im Dienstauto, selbstverständlich mit Chauffeur. Klug findet das alles selbst nicht so geglückt, aber im Bezügegesetze verankerte Regelung, gestattet dies, heißt es im zuständigen Kanzleramt. Wiewohl oder gerade weil das Gesetz sehr knapp und allgemein gehalten ist.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 22.4.2015
Was darf ein Minister privat? Das geht die Öffentlichkeit nichts an - außer, er oder sie verwendet dazu Mittel, die ihm der Steuerzahler zur Verfügung stellt: das Dienstauto zum Beispiel. Oder den Chauffeur, der das Dienstauto lenkt. Der jüngste Fall der Aufregung zeigt, dass im Bundesbezüge-Gesetz die Frage nicht so geklärt ist, dass jeder sich auskennt: Verteidigungsminister Klug zum Beispiel bekommt zwar aus dem Bundeskanzleramt attestiert, dass der Frankreich-Ausflug mit Dienstauto und Chauffeur rechtlich abgedeckt war - er selbst aber findet es schon einmal unbefriedigend, dass es dieses Attest überhaupt braucht. Es sollte klare und eindeutige Richtlinien geben.