Lösungen für Kärntens Finanzprobleme

Kärnten darf nicht pleitegehen, ist seit Tagen das Mantra von Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ). Beim Krisengipfel gestern im Kanzleramt einigten sich Land und Bund allerdings noch nicht auf Kredite über die ÖBFA, die Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA). Aber darf Kärnten wirklich nicht pleitegehen? Es gebe auch Alternativen - welche Quellen Kärnten noch anzapfen könnte zur Besicherung der gewünschten OeBFA-Kredite, die sich auf 340 Millionen Euro belaufen sollen.

Mittagsjournal, 24.4.2015

Noch gibt es Tafelsilber in der Schatzkiste Kärnten, das verwertet werden kann.

Erstens. Das Land könnte auf den Zukunftsfonds zugreifen. Hier lagern 500 Millionen Euro aus dem Verkauf der Hypo an die Bayern LB. Bisher rührt Kärnten das Geld aber nicht an - auch weil schon Klagen etwa der Bayern oder der Republik vorliegen.

Zweite Möglichkeit: Das Land veräußert Beteiligungen. Zum Beispiel am Energieversorger Kelag. Daran hält Kärnten 26 Prozent. Das ist ein Gegenwert von geschätzt bis zu 300 Millionen Euro. Auch an der Verbund-Wasserkraft ist das Land beteiligt. Landeshauptmann Peter Kaiser von der SPÖ sagt aber, eine Veräußerung komme nur als Teil eines "Gesamtpakets" infrage, Details lässt er bisher offen.

Eine Verwertung von Landesbeteiligungen oder Liegenschaften zur Besicherung von Krediten über die Bundes-Finanzierungsagentur könnte aber auch die schlechtere Variante sein - und eine Insolvenz die bessere, sagt Jurist Meinhard Lukas von der Uni Linz. Auch ein neuer Kredit löse das Problem nicht.

Kärnten sollte eine Insolvenz also ernsthaft prüfen, so Meinhard Lukas. Denn sie könnte sogar günstiger für die österreichischen Steuerzahler sein. Die entscheidende Frage laut dem Juristen: sind die Forderungen realistischerweise zu begleichen? Wenn nein, dann wäre eine Insolvenz für den Steuerzahler die günstigere Variante. Denn dann müssten alle Landesbeteiligungen veräußert werden, so Lukas - wenn auch unter Druck, also üblicherweise zu Billigpreisen.

Die Forderungen von Gläubigern könnten bei einer Insolvenz jedenfalls nur noch zu einem Bruchteil bedient werden, das wäre das bessere Geschäft für die Österreicher, als wenn Kärnten noch jahrelang gegen die Zahlungsunfähigkeit ankämpft, und das mit wenig Erfolg.

Vor einer Insolvenz brauche es aber neue Gesetze, sagt der Jurist. Nämlich darüber, welches Vermögen genau dann verwertet werden muss und welches nicht. Entsprechend klare Regeln fehlen bisher, etwa ob man ein Schulgebäude versteigern lassen kann. Hier, so Meinhard Lukas, brauche es ein eigenes Sanierungsrecht für Bundesländer. Auch wenn eine Anlassgesetzgebung immer das Risiko von Schlampigkeit berge.