Ausfuhrverbote "nationaler Kulturgüter" im Vergleich

Hat es wirklich einschneidende Folgen für Künstler, Kunsthändler und Sammler, wenn es ein Gesetz zum Schutz nationalen Kulturgutes gibt? In Deutschland wird darüber gerade sehr intensiv diskutiert. Wie ist die Lage hierzulande und wie geht Italien damit um?

Scheibtruhe

ORF/JOSEPH SCHIMMER

Kulturjournal, 17.7.2015

Lisa Weiss

Was ist eigentlich "national wertvolles Kulturgut"? In Deutschland wird gerade heftig über einen Gesetzesentwurf mit dem Namen "Kulturgutschutzgesetz" diskutiert. Für Kunstwerke, die älter als 55 Jahre und teurer als 150.000 Euro sind, könnten bald Ausfuhrgenehmigungen notwendig werden. Künstler fürchten dabei, dass sie ihre eigenen Kunstwerke nicht mehr verkaufen und exportieren dürfen. Berechtigt? Ö1 hat einen internationalen Vergleich angestellt.

"Großzügig" in Österreich

In Österreich gibt es so ein Gesetz schon seit fast 100 Jahren - das Ausfuhrverbotsgesetz. Das Bundesdenkmalamt entscheidet, ob ein Kunstwerk exportiert werden darf oder nicht. Über die Bewilligungspflicht gibt ein Wertekatalog mit 15 unterschiedlichen Kategorien Auskunft. Der Katalog basiert auf EU-Recht, da sind Altersgrenzen und Wertgrenzen festgelegt. "Die heutigen Bestimmungen gelten seit dem Jahr 2000 und sind im europäischen Vergleich sicher relativ großzügig, auch in der Praxis", sagt Ulrike Emberger von der Abteilung für bewegliche Denkmale.

Außerdem sind in Österreich Werke von lebenden Künstlern und solchen, die vor weniger als 20 Jahren verstorben sind, vom Ausfuhrverbot ausgenommen. Dabei spielt der Wert des Objekts keine Rolle. Wie in den einzelnen EU-Ländern mit dem "nationalen Kulturgut" umgegangen wird, ist sehr verschieden, sagt Ulrike Emberger: Jeder Staat müsse versuchen, sein Kultur so zu schützen, wie es die Bedingungen am Markt verlangen.

Italienisches Modell zum Vorbild?

Ein Land, aus dem wohl eher mehr heraus als hineingetragen wird, ist Italien. Dort entscheidet eine Kommission des italienischen Ministeriums für Kulturgüter, was "nationales Kulturgut" ist. Könnte das italienische Modell ein Vorbild sein - für Deutschland etwa? Oder passiert dort gerade das, wovor sich die Künstler und Kunsthändler in Deutschland fürchten, dass nämlich der Kunstmarkt zum Erliegen kommt.

Die italienischen Exportbestimmungen für Kunst gehören zu den restriktivsten weltweit. Die Entscheidungen des Ministeriums seien sehr unvorhersehbar, sagt Kunstrechtsexperte Massimo Sterpi. Das italienische Modell sei keines, das man sich als Vorbild nehmen sollte. Es ist für ihn zu unflexibel und zu unberechenbar - besonders bei moderner Kunst.