Einheitliche Budgetregeln auf dem Weg
An einem weiteren Gesetz arbeitet die Regierung noch, für das will Finanzminister Hans Jörg Schelling im Lauf des Monats die Zustimmung des Budget-Ausschusses im Parlament holen. Es geht um einheitliche Budgetregeln für Länder und Gemeinden.
8. April 2017, 21:58
Der Rechnungshof verlangt das seit vielen Jahren, besonders eindringlich, seit sich manches Bundesland selbst an den finanziellen Abgrund gebracht hat. Mit Ländern und Gemeinden ist sich Schelling einig, mit dem Rechnungshof nicht ganz. Der findet, dass der Bund den Ländern wieder einmal zu weit entgegenkommt.
Morgenjournal, 1.9.2015
Finanzminister und Rechnungshof-Präsident könnten laut Finanzverfassung einheitliche Budgetregeln für Länder und Gemeinden einfach verordnen. Wäre da nicht die sogenannte Heiligenbluter Vereinbarung aus 1974, mit der der Bund dieses Recht ohne Not abgegeben hat. Diese Vereinbarung gilt bis heute - und zwingt Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP), den Ländern mit den neuen Regeln maximal entgegenzukommen.
Die Verordnung selbst wird einen integrierten Ergebnis- Finanzierungs- und Vermögenshaushalt vorschreiben mit einer für alle verpflichtenden Gliederung. Auch wichtige Begriffe wie Finanz-Schulden sollen einheitlich definiert werden - alles zum Zweck der Vergleichbarkeit und der Vermeidung künftiger Finanzskandale, die durch ein Regelungsdickicht eher gefördert werden. Schelling sagt dazu, das einheitliche Rechnungswesen fördere die Vergleichbarkeit.
Außerhalb der Verordnung - im Wege einer eigenen Vereinbarung mit den Ländern - regeln will der Finanzminister andere Bestimmungen - etwa über Beteiligungen, Stiftungen und Fonds, über die mittelfristige Haushaltsplanung sowie das Risikomanagement. Der Rechnungshof sieht das anders, er meint, dass auch diese Punkte in der Verordnung selbst geregelt werden müsse - die Vereinbarung eröffne wieder Spielräume für die Länder, vor allem bei neuen Entwicklungen. Beim Risikomanagement verweist der Rechnungshof aber auch ausdrücklich auf die Vorkommnisse in manchen Ländern und dass dies wohl die letzte Chance wäre, einheitliche Vorgaben zu fixieren.
Finanzminister Schelling zeigt sich davon nicht sonderlich beeindruckt: ab 1. Jänner sollte es in Kraft treten mit Übergangsbestimmungen.
Der Übergang sollte eigentlich nur bis 2018 dauern, dann hätten alle Länder und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern nach den neuen Regeln bilanzieren sollen. Der Rechnungshof fordert das weiterhin. Die Länder sind aber mehrheitlich für ein Inkrafttreten erst 2020. Man darf raten, wer sich durchsetzen wird.