Wenig Chancen für Klagen gegen Regierung

Bundeskanzler Faymann, Innenministerin Mikl-Leitner, Verteidigungsminister Klug, und dazu noch ÖBB-Manager - sie werden von den Freiheitlichen mit Strafanzeigen eingedeckt - wegen Amtsmissbrauch aufgrund fehlender Kontrollen an den Grenzen und Schlepperei. Strafrechtler sind freilich skeptisch, dass die FPÖ damit erfolgreich sein wird.

Morgenjournal, 10.11.2015

Kein Bereicherungsvorsatz

Tagtäglich begehe die Regierung Gesetzesbruch, so FPÖ-Obmann Strache. Weil sie die Grenzen nicht schütze, die Flüchtlinge unkontrolliert ins Land lasse und weil sie sich mit ihrem Weitertransport an die deutsche Grenze auch noch als "Schlepperorganisation" betätige, so der Freiheitlichen-Chef wörtlich. Dieser Vorwurf der Schlepperei geht für den Innsbrucker Strafrechtler Klaus Schwaighofer schon deshalb ins Leere, weil da ein unrechtmäßiger Bereicherungsvorsatz bestehen müsste. Das sei nicht der Fall, auch nicht für die ÖBB.

Apropos Bundesbahnen. Ihr Chef, Christian Kern nimmt die Anzeige sehr gelassen. Wenn man sich nicht um die Menschen bemüht hätte, wäre der Bahnverkehr zum Erliegen gekommen. Die Kosten des Nichthandelns wären so wesentlich höher gewesen.

Für die Grenzsicherung und die Kontrolle der Flüchtlinge gibt es schon gesetzliche Verpflichtungen, führt Schwaighofer weiter aus, allerdings: nur sofern machbar und möglich, wogegen für ihn die derzeitige Notsituation spricht. Daher, es läge kein Missbrauch vor.

Etwas vorsichtiger formuliert der Linzer Strafrechtsexperte Alois Birklbauer: Amtsmissbrauch sei ein recht weit formuliertes Delikt, wenn es darum geht, dass jemand seine Kompetenzen nicht in Anspruch genommen habe. Er geht davon aus, dass man mit einem übergesetzlichen Notstand gegenargumentiert, um eine humanitäre Katastrophe zu verhindern. Damit habe der politische Vorstoß der FPÖ wenig Chancen.