Telekom-Affäre am Obersten Gericht

Der Oberste Gerichtshof hält heute einen großen Gerichtstag in der Strafsache Telekom ab. Am Programm stehen die Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen gegen die Urteile rund um Telekomzahlungen an FPÖ- und BZÖ-nahe Werbeagenturen.

Morgenjournal, 25.11.2015

Zwei umstrittene Telekom-Zahlungen des Telekom Konzerns stehen heute im Mittelpunkt des OGH Gerichtstages. Zur Erinnerung. In der BZÖ Causa zahlte die Telekom über Scheinrechnungen 900.000 Euro an einen BZÖ nahen Werber. Laut Anklage auf Vermittlung von Lobbyisten Peter Hochegger, der dafür vom Erstgericht zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. für den Richter war Hochegger der Mastermind für die Zahlung, die für den BZÖ Nationalratswahlkampf 2006 verwendet worden sein soll. Verurteilt wurden auch der Ex BZÖ Politiker Klaus Wittauer, ein BZÖ naher Werbemann und der ehemalige Pressesprecher von Ex BZÖ Justizministerin Karin Gastinger. Auch Ex-BZÖ Geschäftsführer Arno Eccher war in diesem Prozess Mitangeklagt. Wurde aber ausgeschieden und in einem eigenen Verfahren frei gesprochen. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Ecchers Freispruch wird heute als erstes am OGH Verhandelt. Die Generalprokuratur, das ist die höchste Staatsanwaltschaft, gibt in ihrer Empfehlung an den OGH der Staatsanwaltschaft recht und empfiehlt Ecchers Freispruch aufzuheben und noch einmal zu verhandelt, weil Beweisergebnisse im ersten Prozess nicht berücksichtigt wurden.

Ganz ähnlich wie bei BZÖ ist auch die FPÖ Telekom Causa gelagert. Hier flossen 600.000 Euro von der Telekom an FPÖ Werber Gernot Rumpold. Für das Erstgericht eine verdeckte Parteispende an die FPÖ ohne nachvollziehbare Leistung für die Telekom. Rumpold wurde zu drei Jahren unbedingte Haft verurteilt. Schuldsprüche gab es auch für Ex-Telekomchef Rudolf Fischer und einen ehemaligen Telekom Prokuristen.

Die Generalprokuratur empfiehlt dem Höchstgericht, außer im Fall Eccher, die Verurteilungen sowohl in der BZÖ als auch in der FPÖ Causa bestätigt werden sollten. Dass sowohl BZÖ als auch FPÖ vom Erstgericht dazu verurteilt wurden das Telekom Geld zurückzuzahlen, sieht die Generalprokuratur hingegen als unzulässig an, weil sich aus den Urteilen nicht ableiten lässt, dass den Parteien das Geld direkt zugutegekommen ist, und das wäre aber nach der damaligen Rechtslage für eine Abschöpfung notwendig, so die Prokuratur in ihrer Stellungnahme.