Barrierefreies Internet

Am 31. Dezember endet die zehnjährige Übergangsfrist für das Behindertengleichstellungsgesetz aus dem Jahr 2006, das Menschen mit Behinderung vor Diskriminierung schützen soll. Ab 1. Jänner müssen daher Güter und Dienstleistungen barrierefrei angeboten werden müssen - das heißt, Restaurants, Theater oder Geschäftslokale müssen für jeden ohne fremde Hilfe erreichbar sein.

Gestapelte Absperrgitter

APA/dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Mittagsjournal, 28.12.2015

Was vielleicht weniger bekannt ist: Auch das Internet bzw. die dort angebotenen Webseiten sollen dann laut Gesetz keine Barrieren mehr haben.