Schweiz: Flüchtlinge müssen Kosten mittragen
Was in Dänemark derzeit Gegenstand einer erbitterten Parlamentsdebatte ist, wird in der Schweiz schon seit Jahren so gehandhabt: Flüchtlingen können bei ihrer Ankunft in der Alpenrepublik zur Kostendeckung ihrer Asylverfahren alle Vermögenswerte im Wert von mehr als 1.000 Schweizer Franken (913 Euro) abgenommen werden. Demnach wird das von den Behörden eingezogene Geld wieder zurückerstattet, wenn jemand binnen sieben Monaten die Schweiz freiwillig wieder verlässt.
8. April 2017, 21:58