Neuer Weisungsrat im Justizministerium

Seit 1. Jänner gilt das reformierte Weisungsrecht in der Justiz. Das heißt, die Staatsanwaltschaften müssen während ihrer Ermittlungen weniger Berichte an das Justizministerium verfassen. Und aus dem informellen Weisenrat, den Justizminister Wolfgang Brandstetter nach seinem Amtseintritt ins Leben gerufen hat, ist mit Jahreswechsel ein gesetzlich verankerter Weisungsrat geworden.

Vorsitzender des Weisungsrates ist Generalprokurator Werner Pleischl. Er hat alle Weisungsräte für heute Nachmittag zur konstituierenden Sitzung ins Justizministerium geladen.

Mittagsjournal, 27.1.2016