Bestbieter- statt Billigstbieter-Prinzip

Bei der öffentlichen Auftragsvergabe wird am 1. März das Bestbieterprinzip eingeführt. Das heißt, nicht mehr der billigste Preis allein zählt. Bei Aufträgen über einer Million Euro müssen Qualität und soziale Kriterien mitberücksichtigt werden. Das soll heimischen Firmen mehr Chancen geben, hoffen Bauwirtschaft und Gewerkschaft.

Mittagsjournal, 25.2.2016