Neue Asylregeln rechtlich durchleuchtet
Was die Regierung mit ihrer Asylpolitik wirklich plant, ist noch nicht bekannt. Seit voriger Woche kursiert ein Entwurf zur Verschärfung der Asylgesetze - Kernpunkte sind Asylschnellverfahren und eine Ausweitung der Grenzkontrollen. Gerhard Hesse, Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, verteidigt die neuen Bestimmungen: Sie seien von drei Rechtsdiensten des Bundes geprüft worden. Wenn die öffentliche Ordnung und die innere Sicherheit gefährdet seien, könnten besondere Regeln in Kraft treten.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 12.4.2016
Gerhard Hesse im Gespräch mit
Der Leiter des Verfassungsdiensts im Kanzleramt, Gerhard Hesse, verteidigt die Asylpläne der Regierung. Dass nicht jeder Flüchtling Anspruch auf ein Asylverfahren in Österreich habe, sei nicht neu, so Hesse im Ö1-Morgenjournal. Auch nach den Dublin-Regeln werde in Österreich kein Asylverfahren geführt, wenn ein anderer Staat zuständig sei.
Würde durch die Abschiebung die Menschenrechtskonvention verletzt, werde es ein Verfahren in Österreich geben, betonte Hesse. Kein Problem hat er auch damit, dass das Asylgesetz ohne öffentliche Begutachtung beschlossen werden soll, obwohl der Verfassungsdienst ansonsten auf eine zumindest sechswöchige Begutachtungsfrist drängt: "Begutachtung sichert in der Regel Qualität, allerdings haben wir hier Rechtsgutachten und drei Rechtsdienste, die daran mitgewirkt haben."