Nowak: Kein Notstand bei 37.500 Flüchtlingen

Das Gesetz ohne Begutachtungsverfahren durchzupeitschen sei zeitlich nicht notwendig, kritisiert Menschenrechtsexperte Manfred Nowak. Die Regierung gebe sich damit freie Hand, sollte eine festgeschriebene Notsituation eintreten, das Gesetz auch wirklich umzusetzen. Nowak warnt aber davor, das bereits gleich beim Erreichen des selbsternannten Richtwertes, der Obergrenze von 37.500 Flüchtlingen geltend zu machen. Notstand gebe es in Jordanien, dem Libanon und der Trürkei. Die geplante Notverordnung käme einer Abschaffung des Asylrechts gleich.

Mittagsjournal, 12.4.2016

Prof. Nowak im Gespräch mit