Ban Ki-Moon im Hohen Haus

Im Parlament stehen heute unter anderem der Zugriff auf das zentrale Kontenregister im Strafverfahren auf der Tagesordnung sowie das schärfere Vorgehen gegen Drogenhandel im öffentlichen Raum. Zuvor jedoch wird es in der heutigen Nationalrats-Sitzung eine ungewöhnliche Wortmeldung geben: Ban Ki-Moon, der Generalsekretär der Vereinten Nationen, spricht im Hohen Haus.

Morgenjournal, 28.4.2016

Rede zu Krisenherden

Dass der UNO-Generalsekretär heute im Plenum das Wort ergreift, war durch eine Änderung der Geschäftsordnung möglich: demnach können nun herausragende Persönlichkeiten der europäischen oder internationalen Politik eingeladen werden, in einer Sitzung des Nationalrats zu sprechen.

Ban-Ki Moon kommt auf Einladung von Nationalratspräsidentin Doris Bures - in seiner Laufbahn war der Diplomat aus Südkorea auch Botschafter in Österreich, von 1998 bis 2000.

Erwartet wird, dass der UNO-Generalsekretär zu den aktuellen Krisenherden und der Flüchtlingsfrage Stellung nimmt. Er ist derzeit zum Treffen der Chefs der verschiedenen Organisationen der UNO in Wien. Schon am Dienstag hat er zu einer Lösung der Krise in Syrien aufgerufen und zeigte sich besorgt über die Entwicklung dort, vor allem wegen der jüngsten Angriffe in Aleppo.

Rund eine Viertelstunde soll die Rede im Parlament dauern, auf Englisch mit Simultanübersetzung. Danach haben die Klubobleute der sechs Parlamentsparteien jeweils einige Minuten Zeit für eine eigene Stellungnahme.

Kontoregister und Suchtmittelgesetz

Danach beginnt die eigentliche Tagesordnung: unter anderem mit einer Novelle der Strafprozessordnung. Sie schafft die rechtliche Basis für den Zugriff auf das zentrale Kontenregister, das im Zuge der Steuerreform kommt. Die Staatsanwaltschaft kann den Inhaber eines Kontos, seinen Wohnort und sein Geburtsdatum anfordern. Für mehr Details ist eine richterliche Bewilligung notwendig.

Im Suchtmittelgesetz wiederum wird Tatbestand "Drogenhandel im öffentlichen Raum" geschaffen. Drogenhändlern, etwa bei U-Bahn-Stationen in Wien oder an anderen öffentlichen Plätzen, drohen künftig bis zu zwei Jahre Haft.