Strengeres Asylrecht in Kraft

Heute am 1. Juni tritt die Änderung des Asylrechts in Kraft. Während die Koalition und das Team Stronach darin die notwendige Reaktion auf die steigenden Asylwerberzahlen sehen, bedeutet das neue Asylrecht für Grüne und Neos das Aushebeln des Asylrechts. Für die Freiheitlichen wiederum ist es eine Scheinlösung.

Soldat beim Montieren eines Grenzzauns

APA/ERWIN SCHERIAU

Morgenjournal, 1.6.2016

Sonderverordnung

Wichtigster Punkt: Die Sonderverordnung. Die Regierung - unterstützt von einer Mehrheit im Parlamentsausschuss - darf sie in Kraft setzen, wenn sie Österreich durch Asylsuchende überlastet sieht: Zum Beispiel bei Gefahr der Überlastung des Arbeitsmarktes, oder bei ihres Erachtens mangelnden Unterbringungsmöglichkeiten, oder wenn die Regierung die Asylbehörden unzumutbar belastet sieht.

Die Regierungsparteien hatten ja zu Jahresbeginn vereinbart, so eine Regelung in Kraft zu setzen, wenn die Zahl 37.500 neuen Asylanträgen überschritten wird. Dieser Zähler steht derzeit nach Regierungsangabe bei bloß 11.000, obwohl bereits 22.000 Asylanträge gestellt worden sind. Denn die Regierung rechnet nämlich, wie erst gestern bekannt wurde, die sogenannten Dublin-Fälle, also Personen für die ein anderes EU-Land zuständig wäre, nicht dazu. Was aber nicht heißt, dass diese Personen nicht trotzdem großteils in Österreich wären und bleiben- so wurden beispielsweise zwischen Jänner und November des Vorjahres bloß 1300 Personen in ein anderes Dublin-Land gebracht. Was also passiert, wenn dann die Verordnung gemäß Asylrecht neu in Kraft tritt: An der Grenze kann dann kein Antrag mehr gestellt werden, sondern die betreffende Person wird ins jeweilige Nachbarland zurückgeschickt.

Das setzt freilich effektive Grenzkontrollen und im Bereich der sogenannten Grünen Grenze wohl auch Grenzsperren voraus: Denn Personen, bei denen der Weg nach Österreich nicht nachvollzogen werden kann, zum Beispiel, weil sie irgendwo im Landesinneren aufgegriffen wurden, können weiterhin Asyl beantragen.

Drei-Jahres-Frist

Es gibt aber Ausnahmen von der Rückschiebung gleich an der Grenze: Wenn die Betroffenen enge Angehörige in Österreich haben, oder wenn ihnen im Land, in das sie zurückgeschoben werden, Folter oder andere unmenschliche Behandlung droht.

Ein Asylverfahren darf - laut Gesetz - ab sofort bis zu 15 Monate dauern, statt bisher bis zu sechs. Die Aufenthaltsberechtigung für anerkannte Flüchtlinge wird ab sofort nur für drei Jahre ausgestellt, dann wird neu geprüft - der zugehörige Slogan der Koalition lautet: "Asyl auf Zeit". Der Familiennachzug wird eingeschränkt, vor allem für sogenannte "subsidiär Schutzberechtige".

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