Hypo-Bericht ohne Folgen

Im Parlament wird heute der Hypo-Untersuchungsausschuss mit Ex-Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) als Zeuge fortgesetzt. Interessant für den Ausschuss ist auch die jüngste Entscheidung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Diese hat auf Basis mehrerer Anzeigen den Hypo-Untersuchungsbericht der Griss-Kommission auf allfällige strafbare Handlungen durchleuchtet. Fazit: Die Ermittlungen gegen unbekannte Täter wurden eingestellt.

Es konnten keine Anhaltspunkte für Befugnismissbrauch, Amtsmissbrauch oder Untreue bei staatlichen Organen entdeckt werden, heißt es im Einstellungsentscheidung, der Ö1 vorliegt.

Morgenjournal 8, 1.6.2016

Strafrechtlich in Ordnung

Ein Multiorganversagen auf den verschiedenen Etappen des Hypo- Bankendesasters hatte der Bericht der Griss-Kommission geortet. Aber Untersuchungskommissionleiterin Irmgard Griss hatte sich bei Erscheinen des Berichts auch skeptisch gezeigt, dass die Feststellungen im Bericht, strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnten. Das bestätigt nun auch die Prüfung durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKSTA). Akribisch genau begründet, versehen mit umfangreichen Fußnoten wird auf 64 Seiten erläutert, dass die Organe der Republik nichts falsch gemacht haben - zumindest aus strafrechtlicher Sicht.

Durchleuchtet wurden etwa von der Strafverfolgungsbehörde alle Beihilfezahlungen und Haftungsübernahmen der Republik an die Hypo-Bank in einer Gesamthöhe von 5,65 Milliarden Euro. Von den 800 Mio. Euro aus dem Bankenrettungspaket 2008 bis hin zu den Kapitalzuschüssen in den Jahren nach der Verstaatlichung.

Erkenntnis der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft: alle Beihilfezahlungen und Haftungsübernahmen zugunsten der HBInt erfolgten auf Grundlage des Finanzmarktstabilitätsgesetzes. Und hätten auch dessen Vorgaben zur Verfügung über das "Vermögen des Bundes" entsprochen. Daher liege kein Befugnismissbrauch vor, heißt es in der Einstellungsentscheidung.

Geprüft wurde von der WKSTA auch die umstrittene "not distressed" Beurteilung der Hypo-Bank durch die Nationalbank, und die darauffolgende Vergabe des Partizipationskapitales durch das Finanzministerium.

Hier kommt die Staatsanwaltschaft zum Schluss: Auch hier liegt auf keiner Seite ein pflichtwidriges Amtsgeschäft vor. Also weder Amtsmissbrauch noch Untreue. Denn kurz gesagt: Die Kriterien des Bankenrettungspaketes basierten auf EU weiten Gesetzen und hier liegt die Entscheidungs- und Verfahrenskompetenz exklusiv bei der zuständigen EU-Kommission für Wettbewerb, heißt es im Einstellungsbescheid.

Zu guter Letzt ist die WKSTA auch dem Vorwurf nachgegangen, die Einrichtung einer Abbaugesellschaft, sprich einer Hypo-Badbank, sei von Verantwortlichen der Republik durch unsachliche Motive verzögert oder hinausgeschoben worden. Etwa durch bevorstehende Wahlen, wie immer wieder gemutmaßt wurde.

Hier stellt die Staatsanwaltschaft fest, dass die Einrichtung einer Badbank nur durch Bundesgesetzliche Regelungen erfolgen kann. Zitat aus dem Einstellungsbescheid: Die im Griss-Bericht kritisierte Verzögerung bei der Schaffung einer Abbaugesellschaft wäre, wenn die Kritik zutrifft, eine Säumnis in der Staatsfunktion Gesetzgebung und damit der Strafverfolgung entzogen.

Vereinfacht gesagt heißt das: Um früher eine Badbank einzurichten, hätte das Parlament früher ein entsprechendes Gesetz beschließen müssen.