Asylansuchen nicht immer ein Asylverfahren

Mit dem heutigen Tag ist das neue Asylgesetz in Kraft getreten - wichtigster Punkt: Die Regierung darf die so genannte Notverordnung in Kraft setzen, wenn sich Österreich durch Asylsuchende überlastet sieht und wenn die vereinbarte Grenze von 37.500 Asylanträgen überschritten wird. Genau diese Grenze sorgt jetzt für Diskussionen und Verwirrungen.

Mittagsjournal, 1.6.2016

Eine Analyse,

Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) hat gestern gesagt, Österreich hält aktuell bei 11.000 Anträgen. Zuletzt war aber von doppelt so vielen, nämlich 22.000 die Rede. Hintergrund: das Innenministerium hat gestern eine neue Berechnungsmethode vorgestellt. Es werden nicht mehr alle Asylanträge gezählt. Ausgenommen sind jetzt Jene, die in die Dublin-Regelung fallen, oder die unter Familiennachzug fallen. Nur mehr halb so viele Menschen werden jetzt zu einem Asylverfahren zugelassen.