Asylverfahren: 18.950 Anträge zugelassen

Rund um das Thema Asyl hat es in den vergangenen Tagen ein wahres Wirrwarr an Zahlen und Begriffen gegeben, das auch dafür gesorgt hat, dass SPÖ und ÖVP bei ihrem angeblichen Neustart mit dem neuen Stil ordentlich ins Schleudern gekommen sind. Heute hat Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) klar gestellt, wie aus seiner Sicht die Asylzahlen für die geplante Obergrenze an Anträgen zu rechnen sind. Er geht von allen zum Verfahren zugelassenen Anträgen aus, das sind aktuell 18.950.

Wolfgang Sobotka

APA/HERBERT PFARRHOFER

Mittagsjournal, 2.6.2016

Es sind viele Zahlen und juristische Begriffe, die am Vormittag im Festsaal des Innenministeriums präsentiert werden. Wolfgang Taucher, der Direktor des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, hat die Daten mit dem Stichtag 29. Mai 2016. Bis zu diesem Zeitpunkt sind 22.300 Asylanträge gestellt worden.

Für die Obergrenzen-Diskussion wichtig ist aber eine andere Zahl: nämlich die der zugelassenen Asylanträge - und da kann der Antrag auch aus dem Vorjahr sein, die Zulassung aber von heuer: unabhängig vom Antragsdatum wurden 2016 18.950 Personen zum Asylverfahren zugelassen.

Aufgeteilt heißt das, rund 12.000 Zulassungen sind von heuer, der Rest aus dem Vorjahr. 18.950 also insgesamt, die neue Zahl auf dem Weg zur Obergrenze.

Diese Zahl wird deshalb herangezogen, weil man das beim Asylgipfel im Jänner ausgemacht und in einer Ministerratssitzung Ende März beschlossen hat, sagt Innenminister Wolfgang Sobotka und verteilt den entsprechenden Text, in dem von "zum Asylverfahren zugelassen" die Rede ist.
Bis zum Sommer wird es wohl deutlich mehr Anträge geben, sagt der Innenminister: „es wird die Obergrenze im heurigen Jahr nicht zu halten sein, wenn nicht Gegenmaßnahmen ergriffen werden.“

Sobotka drängt auch heute wieder auf die Notverordnung, mit der das Stellen von Asylanträgen nahezu unmöglich wird. Der Innenminister will aber nicht von einer Notverordnung reden, die stehe nur dem Bundespräsidenten zu, es sei eine Verordnung zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit und der öffentlichen Ordnung: „Der Arbeitsmarkt ist das zentrale Element“, im Mai gebe es steigende Arbeitslosenzahlen. Die Flüchtlinge seien zum Teil zur Gänze in der Mindestsicherung, das sind über 24.000. Schon allein daher könne es keine weitere Öffnung geben, da man nicht so viele Leute integrieren könne, so Sobotka.

Allerdings müsse man bei der Begutachtung sorgfältig sein, um keinen formalen Fehler zu machen, aber es sei möglich, die Verordnung noch vor dem Sommer oder im September dem Hauptausschuss im Nationalrat vorzulegen. Man brauche die Verordnung möglichst schnell, um auch dann zurückweisen zu können, so Sobotka.

Noch einmal zurück zu den aktuellen Zahlen: Rund 10.000 Menschen sind heuer nicht zum Asylverfahren zugelassen worden, weil eventuell ein anderer EU-Staat zuständig ist. Bei insgesamt 4000 wäre das Ungarn, aber nach Ungarn wird aktuell nicht abgeschoben - bei den Zahlen kann sich also noch etwas verschieben.