Iraker wegen Kindesvergewaltigung verurteilt

Im Prozess gegen den 20-jährigen Iraker, der in einem Hallenbad einen 10-jährigen Buben vergewaltigt haben soll, hat es heute Vormittag ein Urteil gegeben. Zu sechs Jahren Haft und einer Zahlung von knapp 5.000 Euro ist der Mann verurteilt worden. Die Gerichtsgutachterin hat davor festgestellt, dass die Vergewaltigung bei dem Kind eine posttraumatische Belastungsstörung ausgelöst hat, die einer schweren Körperverletzung gleichkommt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mittagsjournal, 14.06.2016