Registrierkassenpflicht wird entschärft

Die Regierung dürfte heute im Ministerrat eine Änderung der umstrittenen Registrierkassenpflicht auf den Weg bringen. Es geht vor allem um die Umsatzgrenze. Noch gilt: ab 15.000 Euro Jahresumsatz braucht ein Betrieb eine Registrierkassa. Wirte und Verein fordern ein Erhöhen auf 30.000 Euro. Und sie bekommen Rückenwind von den Almbauern. In Salzburg haben Bauern schon zugesperrt, wegen zu viel Bürokratie am Berg. Touristiker schließen sich der Kritik an.

Morgenjournal, 21.6.2016

Die Registrierkassen-Pflicht gilt zwar schon seit Mai. Vertreter der Wirtschaft lassen aber nicht locker und kämpfen gegen das Gesetz. Grundlegend ändern wird sich nichts, aber die Regierung dürfte nun bereit sein, in einigen Details nachzugeben. Heute berät die Regierung darüber im Ministerrat.

Morgenjournal, 21.6.2016

Wie die Erleichterungen aussehen sollen,

Lockerungen in Sicht

Wenn jemand ein Lokal betreibt und daneben zum Beispiel einen Marktstand, eine Ski-Hütte oder eine Berg-Hütte, dann soll es hier Erleichterungen geben. Das heißt, die Umsätze, die im Freien gemacht werden, müssen dann nicht mehr mit den Umsätzen des Hauptbetriebes zusammengerechnet werden. Dagegen sind die Wirte ja Sturm gelaufen.

Und damit wird eine Registrierkassa erst ab einem Umsatz von 30.000 notwendig - und nicht - wie bisher vorgesehen - bereits ab einem Barumsatz von 15.000 Euro.

Aber auch bei Organisationen von politischen Parteien oder Pfarrfesten soll das Gesetz angeblich überarbeitet werden, das war der zweite Aufreger. Viele Vereine feiern traditionell einmal im Jahr ein Fest - zum Beispiel ein klassisches Sommerzeltfest - und sie haben sich immer darüber aufgeregt, dass die Regelungen zu kompliziert seien.

Auch hier scheint es eine Einigung zu geben - und zwar sollen in solchen Fällen künftig die Regeln für sogenannte kleine Vereinsfeste gelten. Mit einem Unterschied: wenn zum Beispiel die Jugendorganisation einer Partei Veranstaltungen organisiert, dann ist sie nur bis zu einem Jahresumsatz von 15.000 Euro von der Registrierkassenpflicht befreit. Für Pfarrfeste zum Beispiel soll die Ausnahme auch über dieses Limit hinaus gelten.

Die Wirtschaftsvertreter haben sich ja gewünscht, dass diese Jahresumsatzgrenze generell angehoben wird, auf 30.000 Euro. Ist das auch in Diskussion? Darüber ist zumindest noch nichts bekannt. Und das wäre doch auch ein deutliches Nachgeben. Wahrscheinlicher ist, dass man jetzt erst einmal versucht, die Wirte mit diesen - nennen wir es - Nachbesserungen zu besänftigen. Und es könnte für Gastronomiebetriebe auch weiter Erleichterungen im Bereich des Arbeitsrechts geben - das wäre dann wieder ein klassischer Abtausch.