Würstelstand mit Registrierkasse
Die Registrierkassenpflicht ist eines der Reizthemen der Steuerreform. Ab einem Jahres-Umsatz von 15.000 Euro brauchen sie ab dem nächsten Jahr alle, für einige Berufsgruppen wie Markstandler oder Maronibrater soll es Ausnahmen geben, wenn sie nicht mehr als 30.000 Euro Netto-Umsatz machen. Eine Umsatzgrenze hat es schon bisher gegeben - und so hat etwa ein Würstelstand in Wiener Neustadt seit ein paar Jahren eine Registrierkassa.
8. April 2017, 21:58
ORF/BIRGIT POINTNER
Mittagsjournal, 18.3.2015
Eine Reportage von einem Würstelstand mit Registrierkasse,