Würstelstand mit Registrierkasse

Die Registrierkassenpflicht ist eines der Reizthemen der Steuerreform. Ab einem Jahres-Umsatz von 15.000 Euro brauchen sie ab dem nächsten Jahr alle, für einige Berufsgruppen wie Markstandler oder Maronibrater soll es Ausnahmen geben, wenn sie nicht mehr als 30.000 Euro Netto-Umsatz machen. Eine Umsatzgrenze hat es schon bisher gegeben - und so hat etwa ein Würstelstand in Wiener Neustadt seit ein paar Jahren eine Registrierkassa.

Mann im Würschtelstand

ORF/BIRGIT POINTNER

Mittagsjournal, 18.3.2015

Eine Reportage von einem Würstelstand mit Registrierkasse,