Nationalratspräsidium übernimmt Agenden

Am 8.Juli wird Bundespräsident Heinz Fischer nach zwölf Jahren im Amt plangemäß verabschiedet. Durch die Aufhebung der Stichwahl nach der Anfechtung durch die Freiheitlichen hat Österreich dann vorerst keinen Bundespräsidenten mehr. Bis ein neuer gewählt und angelobt ist, gehen dessen Aufgaben an die Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) sowie an den zweiten und dritten Präsidenten des Nationalrats über. Der Ablauf ist in der Verfassung genau geregelt.

Morgenjournal, 5.7.2016

Bures in federführender Funktion

Die längere Vertretung des Bundespräsidenten ist in Artikel 64 der Verfassung geregelt. Gesetze etwa können nur in Kraft treten, wenn sie vom Bundespräsidenten beurkundet wurden. Diese Funktionen üben nach dem 8.Juli die Präsidentin, der zweite Präsident und der dritte Präsident des Nationalrats aus.

Federführend ist jedenfalls Bures, denn in der Verfassung steht: "Das...Kollegium entscheidet mit Stimmenmehrheit. Der Vorsitz...obliegt dem Präsidenten des Nationalrates, ebenso dessen Vertretung in der Öffentlichkeit."

"Ist einer oder sind zwei der Präsidenten des Nationalrates verhindert...so bleibt das Kollegium...beschlussfähig; entsteht... Stimmengleichheit, so gibt die Stimme des ranghöheren Präsidenten den Ausschlag."

Nur dringende Aufgaben werden übernommen

Dass etwa Urlaubspläne der Nationalratspräsidentin sozusagen für ein Nachrücken sorgen, gilt als unwahrscheinlich. Laut ihrem Büro wäre das nur notwendig bei mehr als 20-tägiger Abwesenheit außerhalb der Europäischen Union der Fall, wie bei einem regulären Bundespräsidenten. In der Amtszeit Heinz Fischers sei das nie vorgekommen.

Wobei es nur um dringende Aufgaben gehe, nicht um Repräsentation. So wird Doris Bures zwar die Salzburger Festspiele eröffnen, aber ausdrücklich in ihrer Funktion als Nationalratspräsidentin.